„Rahmenbedingungen würden sich massiv verschlechtern“

„Rahmenbedingungen würden sich massiv verschlechtern“

10.03.2016

VATM-Kurzbewertung des Stellungnahme-Entwurfs der Bundesregierung zum EU-Review

Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, zur Positionierung der Bundesregierung im Entwurf ihrer Stellungnahme zum EU-Review:

„Wir sind sehr unglücklich über dieses Papier und gehen fest davon aus, dass es keinesfalls bereits die endgültige offizielle Position der Bundesregierung widerspiegelt. Nach unserem Kenntnisstand befindet sich die Stellungnahme  noch in der internen Abstimmung.

Eine so weitreichende Positionierung, die ganz wesentlich den Standpunkt des marktbeherrschenden Unternehmens in Deutschland widerspiegelt und nicht die der Wettbewerber, kann aus unserer Sicht nicht so gegenüber Brüssel bestehen bleiben. Die Rahmenbedingungen für die Unternehmen, die zu 80 Prozent den FTTB/H-Ausbau stemmen und deutlich schneller als die Telekom zu FTTB/H migrieren wollen, die für mehr als die Hälfte der Investitionen in den Breitbandausbau in Deutschland verantwortlich sind und sich in der Netzallianz der Bundesregierung für einen stabilen Regulierungsrahmen ausgesprochen haben, würden sich massiv verschlechtern. Die Investoren in den deutschen Markt würden abgeschreckt.“

Die Kernforderungen sind zudem im jetzigen Stand aus Sicht des VATM völlig inkonsistent und widersprüchlich.

– Die Forderung nach Abschaffung der Märkteempfehlung wurde nie mit den Marktteilnehmern diskutiert. Sie wird von der Telekom gefordert, aber von den Wettbewerbern aus gutem Grunde abgelehnt (s. hierzu auch Abb. S. 3).

– Eine eingehende Überprüfung der Wirksamkeit von Regulierung erfolgt gerade nicht, da hier vom BMWI nicht einmal das neu eingebrachte Ziel – Aufbau von Höchstgeschwindigkeitsnetzen – definiert wurde.

– Die tatsächlichen Marktgegebenheiten in Deutschland sind im Rahmen der im Kern vorliegenden Metastudie[1] ausgeblendet worden. Es wird auf verbesserte Ausbaumöglichkeiten der Telekom abgestellt.

– Ausweitung symmetrischer Regulierung ist die Forderung der Telekom und führt zum Verlust des für den weiteren Glasfaserausbau der Wettbewerber zentralen erforderlichen Netzzugang am Kabelverzweiger (KVz) und zum Verlust genau der Dienste, die bundesweit und in Zukunft eigentlich europaweit von den Wettbewerbern angeboten werden.

– Dass insgesamt Regulierung auf ein erforderliches Maß begrenzt werden muss, unterstellt, dass der Regulierer, die Bundesnetzagentur (BNetzA), in unrechtmäßiger Weise nach Telekommunikationsgesetz (TKG) über das erforderliche Maß hinaus reguliert und nutzt allein der Telekom. Diese Auffassung teilt der VATM nicht. Es wird keinerlei tragfähige Begründung für eine solch weitreichende Forderung geliefert.

– Für marktübergreifend tätige Unternehmen sollen gleiche Regulierungsinstrumente gelten. Mit dieser zentralen Forderung der Telekom verabschiedet sich die Bundesregierung von der europäischen SMP-Regulierung für marktbeherrschende Unternehmen, die sie wenige Zeilen zuvor noch „grundsätzlich beibehalten“ will.

– Das neue Regulierungsziel hochleistungsfähiger TK-Netze wird nicht definiert und umfasst  – wie die Metastudie belegt –, gerade nicht eindeutig das Ziel FTTB/H-Ausbau, sondern hält FTTC für ausreichend. Es unterstützt den Vectoring-Einsatz der Telekom und ist langfristig mit Blick auf den EU-Review und für die deutsche Wirtschaft wenig brauchbar.

– Regulierungsbedürftigkeit von OTTs:  Grundsätzlich begrüßt der VATM die Einbeziehung im  Sinne der Schaffung eines Level Playing Fields. Hier ist eine Klarstellung zwingend erforderlich, dass sich dadurch in keiner Weise etwas an der für die Wettbewerbsunternehmen zwingend erforderlichen Zugangsregulierung bei der Telekom ändert.

– Breitbandausbau durch Kommunen ist schon heute beschränkt, aber ein elementarer Kritikpunkt der Telekom. Weitere Einschränkungen würden gerade FTTB/H-Projekte ausbremsen.

– Verzicht auf Ex-ante-Regulierung in schwer versorgbaren Gebieten löst keinerlei Investitionsanreiz für die Investoren aus mit Ausnahme der Telekom, die allein hiervon profitieren würde.

– Die übrigen Kernforderungen erscheinen nicht wettbewerbsrelevant, bilden aber die Forderungen und die Interessenlage der Telekom ab.

Positionierung der Bundesregierung Streichung der EU-Märkteempfehlung: Diese Empfehlung wurde erst Ende 2014 von der EU-Kommission überarbeitet und weiter gekürzt. Sie gibt den nationalen Regulierungsbehörden die regulierungsbedürftigen Märkte vor. Die erst am 31.12.2015 erhobene Übersicht der EU-Kommission zeigt hingegen die EU-weit ganz überwiegend erforderliche Regulierung der Märkte, die Bestandteil der EU-Märkteempfehlung sind. Ein Verzicht auf diese „Orientierungshilfe“ für Regulierungsbehörden macht keinen Sinn, es sei denn, es soll aus der Ex-ante-Regulierung ausgestiegen werden – wie von der Telekom gefordert.