13 Okt Gutachten bestätigt: Gigabit-Ausbau braucht Endkunden-Voucher
Endkunden-Voucher beim Gigabit-Ausbau sind ökonomisch sinnvoll und EU-rechtlich zulässig. Zu diesem klaren Ergebnis kommen das renommierte Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) unter Leitung von Prof. Achim Wambach sowie die Kanzlei JUCONOMY Rechtsanwälte, die gemeinsam im Auftrag von VATM und BREKO die nachfrageseitige Förderung genauer untersucht haben. Das Gutachten räumt damit politische Bedenken in Berlin und Brüssel aus, die bislang einem Voucher-Programm verhaltend gegenüberstehen. Bundeswirtschaftsministerium und Monopolkommission hatten ebenfalls Voucher zur Ankurbelung der Nachfrage angeregt.
Mit der direkten Förderung möglichst vieler Bürger in nicht gigabit-versorgten Gebieten wird die Digitalisierung in Deutschland insgesamt deutlich beschleunigt, ländliche Gebiete werden gestärkt und dank erhöhter Nachfrage auch der eigenwirtschaftliche Ausbau. Der Förderbedarf insgesamt sinkt. Die extrem knappen Baukapazitäten werden besser genutzt, da dank Vouchern genau dann Verträge mit den ausbauenden Unternehmen geschlossen werden, wenn die Bagger rollen. Eine spätere Nachverdichtung ist nicht nur deutlich teurer, sondern kurzfristig meist nicht zu realisieren. Es muss jedem Bürger klar sein, dass er direkt dabei sein muss, wenn der Bagger kommt. Dies ist entscheidend für die Zukunft jedes Einzelnen und der Unternehmen.
Außerhalb der mit Gigabit versorgbaren Gebiete sollen für den Hausschluss mit Glasfaser 500 Euro, für die Inhouse-Verkabelung 150 Euro pro Wohneinheit und für einen Vertragsabschluss bei Nutzung des neuen Netzes 500 Euro direkt an Bürger und Unternehmen gezahlt werden. Die Branche ist gespannt, ob die Regierung den Mut aufbringt, hier neue Wege zu beschreiten oder ob an der alten komplizierten Förderung festgehalten wird. Informieren Sie sich hier über das wissenschaftliche Gutachten. Das Positionspapier “Gigabit-Voucher für Bürger und Unternehmen – damit Deutschland schneller zum Gigabit-Land wird” finden Sie hier .