03 Dez Handlungsempfehlungen der Monopolkommission bestätigen VATM-Gigabitstrategie: Mehr eigenwirtschaftlicher Ausbau und Glasfaser-Voucher für Bürger
Köln/Bonn, 3. Dezember 2019. Zentrale Handlungsempfehlungen für die weitere Entwicklung des TK-Marktes und die Digitalisierung in Deutschland hat die Monopolkommission in ihrem heute vorgestellten Sondergutachten vorgelegt. „Wir begrüßen die Analyse der Kommission ausdrücklich“, betont VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. „In weiten Teilen stimmen ihre Empfehlungen, wie ein zügiger und umfassender Ausbau hochleistungsfähiger Fest- und Mobilfunknetze gelingen kann, mit den Vorschlägen und Positionen überein, die der VATM mit seinen Mitgliedern in den vergangenen Monaten erarbeitet hat.“
So hat für die Gutachter wie auch für den Branchenverband der eigenwirtschaftliche Breitbandausbau klare Priorität. „Förderung muss Investitionen unterstützen und darf nicht zu deren Hindernis werden“, erläutert Grützner. „Die Monopolkommission mahnt zu Recht, dass deutlich bessere Voraussetzungen für den eigenwirtschaftlichen Ausbau geschaffen werden müssen. Auf komplexe Förderung sollte soweit wie möglich verzichtet werden können.“
Genau hier kommt nachfragesteigernden Glasfaser-Vouchern für Bürger und Unternehmen nach Auffassung des VATM eine entscheidende Rolle zu. Eindeutig spricht sich auch die Monopolkommission für den Einsatz solcher Voucher in nicht gigabitfähigen Gebieten aus und reiht sich damit in eine lange Reihe von Befürwortern ein. Obwohl die Einführung von Vouchern vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach wie vor abgelehnt wird, kommt auch das von diesem selbst in Auftrag gegebene Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Einführung von Glasfaser-Vouchern ökonomisch sinnvoll wäre. Auch der VATM hatte gemeinsam mit dem BREKO vor wenigen Wochen eine eigene Studie vorgestellt, die hervorhebt, dass Glasfaser-Voucher dazu beitragen können, gleich mehrfach positive Wirkung zu entfalten. Mit Vouchern wird nicht nur der eigenwirtschaftliche Ausbau weiter vorangetrieben sondern – dank höherer Nachfrage – auch die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt beschleunigt. „Von den Fördermilliarden müssen die Bürger bestmöglich profitieren. Wir dürfen das Geld nicht einfach im Boden vergraben“, fordert Grützner.
Die Monopolkommission fordert zudem, dass administrative und rechtliche Hürden zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus schnellstmöglich abgesenkt werden müssen. Ebenso wie der VATM spricht sich die Monopolkommission für eine stärkere Berücksichtigung alternativer Verlegetechniken aus, ohne die der flächendeckende Gigabit-Ausbau nicht zu bewältigen ist.
Auch unterstützt der Verband die wiederholte Mahnung der Monopolkommission an die Bundesregierung, zumindest wesentliche Anteile ihrer Beteiligung an der Telekom abzugeben.
Der VATM begrüßt außerdem die Überlegungen der Monopolkommission für eine investitionsfreundliche Regulierung. Eine deutlich veränderte Glasfaserregulierung mit Spielraum für Investoren ohne den Wettbewerb zu verlieren, wird für die Entwicklung der deutschen Wirtschaft in Zukunft von entscheidender Bedeutung sein. Die Branche setze beim Glasfaserausbau auf wachsende Kooperationen. Allerdings müsse allen Verantwortlichen klar sein, dass die Telekom weiterhin versuchen müsse, ihren eigenen Marktanteil, vor allem aber auch den Anteil aller Kunden, die heute über ihr Netz versorgt werden, nicht zu verlieren. Dieser entspreche heute etwa 70 Prozent.
Ein wirkungsvoller Schritt wäre nach der Vorstellung der Monopolkommission die Auferlegung strenger Nichtdiskriminierungspflichten im Sinne eines „Equivalence of Input“, bei dem die Telekom sich und ihre Wettbewerber uneingeschränkt gleichbehandeln muss. Dies fordert der VATM ebenfalls seit vielen Jahren. Hinsichtlich Regulierungserleichterungen bei Ko-Investitionsprojekten beharrt die Monopolkommission auf die Einhaltung der dafür von Brüssel aufgestellten strengen Voraussetzungen in Art. 76 und 79 EKEK.
Die wichtige Rolle der Wettbewerber auf dem deutschen TK-Markt hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrem ebenfalls heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht herausgestellt. Die Auswertung der Behörde bestätigen im Wesentlichen die Gigabit-Trends aus der 21. Marktstudie des VATM, die erst vor wenigen Wochen veröffentlicht worden ist. Auch die BNetzA machte heute deutlich, dass sich Regulierung für den Glasfaserausbau verändern werde. „Dabei muss allerdings klar sein, dass für Bürger und Unternehmen ein unvermindert hohes Wettbewerbsniveau bereitgestellt werden muss“, betonte Grützner.