Nach dem Kampf um die letzte Meile fokussiert sich nun die Branche auf die letzten Meter zum Kunden: die Eroberung der Inhouse-Infrastruktur. Das jüngst verabschiedete Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) legt fest, dass die Kosten für TV-Kabelverträge, die vom Vermieter abgeschlossen worden sind, ab dem 01.07.2024 nicht mehr auf die Mietnebenkosten umgelegt werden dürfen.
Gleichzeitig soll nach dem Willen des Gesetzgebers eine Umlage der Kosten für eine moderne gebäudeinterne Netzinfrastruktur den Glasfaserausbau beschleunigen. Hat ein Wohnungsvermieter neue Glasfaserleitungen verlegen lassen, kann er seinen Mietern ein auf maximal 60 Euro pro Jahr und Wohnung (insgesamt höchstens 540 Euro) begrenztes „Glasfaserbereitstellungsentgelt“ berechnen.
Die Neuregelung schaffe „einen klaren Investitionsanreiz für den Vermieter“, um in Glasfaserleitungen zu investieren, lobte die Politik. Die Euphorie der TK-Netzbetreiber hält sich in Grenzen. Die Wohnungswirtschaft spricht von einem Rohrkrepierer. Viele Fragezeichen stehen über der neuen Vorschrift im TKG, § 72.
Wir – VATM und FRK – wollen mit diesem Intensiv-Workshop zum Thema „Inhouse-Infrastruktur“ Licht in das Dunkel des neuen TKG bringen und die relevanten Akteure zu Wort kommen lassen. Wir laden Sie daher herzlich ein, Beiträge von Behörden, WIK, Wissenschaft und Vertretern der Wohnungswirtschaft mit uns zu diskutieren.
Eine Agenda mit allen Tagesordnungspunkten finden Sie HIER.
Bei Interesse an der Teilnahme können Sie sich gerne ab sofort bei Frau Ursula Selker unter us@vatm.de anmelden. Die Zugangsdaten für eine WebEx Sitzung gehen Ihnen dann rechtzeitig vor der Veranstaltung zu.