Gerne möchten wir Sie auf die Online-Sitzung der Deutschen Gesellschaft für das Recht in der Informatik (DGRI) am Donnerstag, 31.03.2022, 12:00 bis 12:45 Uhr, hinweisen.
Im Zuge der Veranstaltungsreiche TK-Lunchtime@DGRI erfahren Sie diesmal von Dr. Julia Marquier von der BNetzA wissenswertes zum Thema Zero Rating: Neue EuGH-Rechtsprechung zur Netzneutralität.
Weiterer Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie hier: https://www.dgri.de/13n456
Zum Thema:
Mit der Telecom-Single-Market-Verordnung sind auf Europäischer Ebene im Jahr 2015 Regelungen zur Netzneutralität eingeführt worden. Hiernach dürfen Internetzugangsanbieter
Datenverkehre im Internet nicht ungleich behandeln. Bisher vermarkten viele Internetzugangsanbieter gerade im Mobilfunk Zero-Rating Angebote. Bekannt sind in
Deutschland das Telekom-Angebot „StreamOn“ sowie das Konkurrenzprodukt „Vodafone Pass“. Bei diesen Tarifoptionen wird das Datenvolumen, welches von bestimmten Diensten verbraucht
wird, nicht auf das Inklusivvolumen angerechnet – es wird mit 0 bewertet (zero gerated). Der EuGH hat Ende 2021 in drei aufsehenerregenden Entscheidungen Zero Rating als mit der
Netzneutralität unvereinbar erklärt. Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) überarbeitet vor dem Hintergrund die aktuellen
Leitlinien zur Durchsetzung der Telecom-Single-Market-Verordnung; am 16.03.2022 wird ein Entwurf entsprechend überarbeiteter Leitlinien zur Konsultation gestellt.
Zur Referentin:
Dr. Julia Marquier ist bei der Bundesnetzagentur Leiterin des Referates für Netzneutralität, Plattformmonitoring und künstliche Intelligenz. Zugleich vertritt sie die Bundesnetzagentur in
diesen Themen im GEREK.