Gerne möchten wir Sie auf die Online-Veranstaltung der Stiftung Datenschutz am Dienstag, 05.04.2022, 13:00 bis 14:30 Uhr, hinweisen.
Zum Thema:
In Art. 40 und 41 bestimmt die DSGVO, dass Verbände Verhaltensregeln zur Datenverarbeitung („Codes of Conduct“) ausarbeiten können, mit denen die Anwendung des EU-Datenschutzrechts in einem Sektor präzisiert wird. Nach Genehmigung durch die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde erlangen die Regeln für den Wirschaftszweig allgemeine Gültigkeit – und dies sogar EU-weit, falls die Regeln von der Europäischen Kommission bestätigt werden. Die Verhaltensregeln können eine Vielzahl von Verarbeitungen betreffen. Mit der Entwicklung von Codes of Conduct können Wirtschaftsvereinigungen für ihre Mitglieder aktiv mitgestalten, wie das Datenschutzrecht konkret umgesetzt wird, und damit Rechtssicherheit schaffen.
Wie man sich des Themas von Verbandsseite annehmen kann, beleuchten zunächst RAin Stephanie Iraschko-Luscher und RA Christian Huth am Beispiel ihrer Arbeit für den Bundesverband Credit Management. Im Anschluss erläutert Dr. Jens Ambrock vom Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit die Grundsätze des Verfahrens sowie die Sicht der Aufsichtsbehörde.
Die Referent:innen
Dr. Jens Ambrock leitet das Referat Wirtschaft und Infrastruktur beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Zusammen mit seinem Team beaufsichtigt er vor allem Unternehmen in Hamburg bei der Umsetzung der DSGVO. In dieser Funktion ist er Co-Leiter der Taskforce Schrems II der DSK und war mehrfach Berichterstatter für Grundsatzpapiere des EDSA. Zuvor war er Referent am Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Darüber hinaus ist er Lehrbeauftragter an der Universität Kiel sowie Autor in zahlreichen Kommentaren und Handbüchern zum Datenschutzrecht.
Dipl. W-Ing. Christian Huth ist CEO der CFC – Compliance Factory Consulting GmbH. Mit seinem Team berät, schult und auditiert er KMUs, Konzerne sowie öffentliche Stellen, Verbände und Vereine in Compliance-, Datenschutz- und Informationssicherheits- Angelegenheiten. Er ist zertifizierter Datenschutzberater (FFD®) und -auditor (TÜV®) mit mehr als 30 Jahren internationaler Berufserfahrung und war vor seiner Selbständigkeit selbst einige Jahre als Datenschutzbeauftragter für einen großen internationalen Konzern tätig.
Stephanie Iraschko-Luscher wurde 1969 in Göttingen geboren. Sie ist seit 2000 zugelassene Anwältin. Seit 2007 ist sie Geschäftsführerin der Unternehmensberatung MGDS in Hamburg, die sich auf das Thema Datenschutz fokussiert hat, und Redakteurin des Blogs. Frau Iraschko-Luscher ist seit April 2019 wieder Vorsitzende des Arbeitskreises „Datenschutz“ des Bundesverbandes Credit Management (BvCM). Zusammen mit einem Datenschutz-Kollegen erarbeitet sie aktuell für den BvCM-Verhaltensregeln für das Code-of-Conduct-Verfahren.
ZUR ANMELDUNG (Die Teilnahme ist kostenlos)