Gerne möchten wir Sie auf die Online-Sitzung der Deutschen Gesellschaft für das Recht in der Informatik (DGRI) am Dienstag, 28.02.2023, 12:00 bis 12:45 Uhr, hinweisen.
Im Zuge der Veranstaltungsreiche TK-Lunchtime@DGRI sind diesmal Frau Sanders -Winter, Herr Klute und Herr Baumgarten von der Bundesnetzagentur zu Gast und berichtet zum Thema „Interoperabilitätsverpflichtungen für Messengerdienste“.
Weiterer Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie hier: https://www.dgri.de/13n480
Zum Thema:
In der klassischen Telekommunikation können Nutzer bspw. von einem Vodafone-Anschluss einen Kunden mit einem Telekom-Anschluss anrufen. Dies ist möglich, weil die klassischen Telekommunikationsdienste interoperabel (zusammengeschaltet) sind. Anders ist dies bei Messengerdiensten. Von WhatsApp kann keine Nachricht zu einem Threema Nutzer gesendet werden. Der Digital Markets Act der EU sieht hier nun Abhilfemaßnahmen in Form von Interoperabilitätsverpflichtungen für besonders große Plattformen, sog. Gatekeeper, vor. Hiermit solle die Marktmacht dominanter Anbieter gebrochen und Abhängigkeiten reduziert werden, indem eine anbieterübergreifende Kommunikation für die Nutzer ermöglicht werden
soll.
Zu den Referenten:
Frau Andrea Sanders-Winter ist Leiterin der Unterabteilung Internet, Digitalisierungsfragen – insbesondere im Mittelstand, Marktanalyse bei der Bundesnetzagentur in Bonn. Herr Florian
Klute und Herr Patrick Baumgarten sind ökonomische Referenten im Referat Digitalisierung, Vernetzung und Internetplattformen bei der Bundesnetzagentur.