02 Apr VATM-Pressestatement: Unzutreffende Berichterstattung über angebliche Weitergabe von Kundendaten an Schufa
In verschiedenen Medienberichten wird aktuell die Weitergabe von Kundendaten von Telekommunikationsunternehmen an die SCHUFA kritisiert. Die vermittelten Informationen sind allerdings falsch oder fehlinterpretiert. Dazu erläutert VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer:
„Bereits seit einigen Jahren, spätestens seit Ende 2022, leiten Telekommunikationsanbieter keine Positivdaten mehr an die SCHUFA weiter. Im Oktober 2023 hatte die SCHUFA zudem mit der Löschung dieser Positivdaten aus dem TK-Bereich, also der Informationen zu TK-Vertragskonten, begonnen und diese kurz darauf abgeschlossen. Dieser Schritt wurde von Verbraucherschützern ausdrücklich begrüßt. Zuvor waren diese Daten vor allem zum Schutz vor Betrug und Datenmissbrauch durch Dritte bis 2021 an die SCHUFA gemeldet worden. Die Behauptung, dass bis heute solche Daten an die SCHUFA übermittelt würden, ist schlicht falsch.
Auch der Verweis auf ein angeblich richtungsweisendes Urteil des Landgerichts Offenburg gegen Vodafone ist in der Sache falsch. Das Landgericht hat sich in seinem Urteil nicht mit der Frage der Weitergabe von Daten auseinandergesetzt, sondern ein sogenanntes Versäumnisurteil gefällt, das lediglich darauf beruht, dass das Unternehmen dem Gericht nicht rechtzeitig seine Verteidigung angezeigt hatte. Das Gericht hat gerade nicht inhaltlich entschieden. Stattdessen wurden die Behauptungen des Klägers ungeprüft übernommen. Daraus Schadenansprüche für Kundinnen und Kunden abzuleiten, ist geradezu absurd und irreführend.
Leider werden diese Berichte bewusst von Anwaltskanzleien lanciert, deren Geschäftsmodell es ist, vermeintliche Schadensersatzforderungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern gerichtlich durchzusetzen. Dabei schreckt man offensichtlich nicht vor Falschinformationen und bewussten Fehlinterpretationen zurück. So verschweigen sie auch, dass es seit letzter Woche ein erstes, inhaltliches Urteil zu einer Parallelsache gibt. Dabei hat das LG Frankfurt die Klage gegen ein anderes Telekommunikationsunternehmen vollumfänglich abgewiesen.“