VATM-Pressestatement zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln anlässlich des Eilantrags der Telekom

VATM-Pressestatement zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln anlässlich des Eilantrags der Telekom

Die Wettbewerber im TK-Markt erleben aktuell eine Vielzahl von strategischen Winkelzügen, mit denen die Telekom ihre Marktmacht auszuspielen versucht und damit dem Glasfaserausbau in Deutschland massiv schadet. Regelmäßig müssen Regulierer und Gerichte angerufen werden, damit sich der ehemalige Incumbent an Recht und Gesetz hält. Lesen Sie zur jüngsten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln anlässlich des Eilantrags der Telekom das Statement von VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer.

Das Verwaltungsgericht Köln hat gestern die Entscheidung der Bundesnetzagentur zu offenem Netzzugang zu öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen bestätigt und damit die Telekom verpflichtet, ihre mit staatlichen Fördermitteln errichteten Glasfasernetze für Wettbewerber zu öffnen. Dazu erklärt VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer:

„Die Wettbewerber im TK-Markt erleben aktuell eine Vielzahl von strategischen Winkelzügen, mit denen die Telekom ihre Marktmacht auszuspielen versucht und damit dem Glasfaserausbau in Deutschland massiv schadet. Regelmäßig müssen Regulierer und Gerichte angerufen werden, damit sich der ehemalige Incumbent an Recht und Gesetz hält.

Die gestern veröffentlichte Entscheidung des VG Köln zum Eilantrag der Telekom ist nur die Spitze eines Eisbergs. Bei der Bundesnetzagentur häufen sich die Verfahren, bei denen die Telekom Wettbewerbern den Zugang zu ihren Netzen verweigert, Infrastrukturdaten nicht übersendet oder Bieterverfahren bei Förderprojekten behindert.

Dass ein Gericht letztlich den gesetzlich klar geregelten und eindeutig vorgeschriebenen Zugang eines Wettbewerbers auf die Leerrohrinfrastruktur der Telekom durchsetzen muss, obwohl bereits im Vorfeld eine ebenso eindeutige Entscheidung des Regulierers zugunsten des Wettbewerbers erfolgt war, zeigt vor allem eines: Die Telekom ist noch lange nicht bereit, fairen Zugang zu ermöglichen. Die Auslegungsversuche des Telekommunikationsgesetzes durch die Telekom zulasten der Wettbewerber waren jetzt auch dem Gericht zu viel, das diese mit Hinweis auf die Effektivität des Netzzugangs zurückgewiesen hat.

Ein weiterer Versuch der Telekom, den Wettbewerb zu behindern, sind – nach jahrelangen Verzögerungen – überhöhte Entgelte für den Leerrohrzugang. Auch damit ist sie erst vor wenigen Wochen bei der BNetzA mit ihrem Antrag gescheitert, die die Entgelte um bis zu 90 Prozent absenkte.

Gleichzeitig weigert sich die Telekom weiterhin, die vorhandene Glasfaserinfrastruktur der Wettbewerber zu nutzen und deren Vorleistungen im Wege des sogenannten „Wholebuy“ einzukaufen. Stattdessen setzt das Unternehmen dort, wo sie als Nachfrager aktiv werden müsste, auf den strategischen Überbau bestehender oder geplanter Netze mit ihrer eigenen Glasfaser – häufig zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft, wenn sich die Netze nicht mehr rentabel betreiben lassen.

Ohne Zweifel: Der Regulierer wird in Deutschland noch lange eine wichtige Rolle spielen müssen, damit die Deutsche Telekom ihren Platz im Markt findet und ihre Verweigerungshaltung aufgibt. Auch die Bundesregierung muss sich die Frage stellen lassen, ob sie bloß dabei zuschauen will, wie die Telekom ihre Marktmacht ausnutzt, mit juristischen Winkelzügen den Regulierer und die Gerichte beschäftigt, statt das Ziel einer flächendeckenden Versorgung bis 2030 mit den Möglichkeiten eines funktionierenden Wettbewerbs in den Blick zu nehmen.“