10 März Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist eine Herausforderung für die Branche
Mit der Einführung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ab dem 28. Juni 2025 wird die Schaffung barrierefreier Angebote für die Kundinnen und Kunden der Telekommunikationsunternehmen zur Pflicht. Während diese Anforderungen bisher vornehmlich für den öffentlichen Sektor galten, betreffen sie nun auch privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen und führen zu erheblichen Veränderungen im regulatorischen Umfeld.
Das Gesetz zielt darauf ab, allen Menschen die Teilhabe zu ermöglichen und insbesondere inklusive Kommunikationsdienste bereitzustellen. Eine zentrale Herausforderung stellt die Umsetzung des Konzepts „Text in Echtzeit“ dar. Fehlende Definitionen und unzureichende Endgeräte sind nur einige der bestehenden Probleme. Diese Anforderung wirft zahlreiche Fragen auf, die von den technischen Standards bis hin zur Klärung der Kostentragung für notwendige Anpassungen reichen. In diesem Zusammenhang sind die vielfältigen und oft unklaren Anforderungen an die Unternehmen besonders kritisch.
Um diesen Herausforderungen proaktiv zu begegnen, haben wir als VATM von Anfang an den intensiven Dialog mit der Bundesnetzagentur sowie den zuständigen Ministerien gesucht. Gemeinsam mit den Verbänden ANGA, BREKO, BUGLAS und Bitkom haben wir bereits vergangenes Jahr einen umfassenden Fragenkatalog entwickelt, der die offenen Punkte und Probleme klar benennt.
Es ist entscheidend, dass wir unermüdlich an diesem Thema dranbleiben und weiterhin Druck auf das zuständige Ministerium ausüben. Das BMAS darf die Unternehmen nicht mit neuen, unstrukturierten Forderungen allein lassen. Zudem darf die politische Neustrukturierung nicht dazu führen, dass wesentliche Gespräche mit der Branche ausbleiben.
Deshalb haben wir nun in einem weiteren gemeinsamen Verbändeschreiben die zentralen Punkte der gesamten Branche dargelegt und die dringende Durchführung eines Workshops zu offenen Fragen gefordert. Die zuständigen Referate sowohl des BMAS als auch des BMDV haben ihre Mitwirkung zugesagt. Es ist unerlässlich, dass die Ministerien in dieser Angelegenheit aktiv bleiben und die Branche besser involvieren. Andernfalls wird eine fristgerechte Umsetzung der barrierefreien Anwendungen kein erreichbares Ziel bis zum 28. Juni 2025.