Wettbewerb gelingt … dank diskriminierungsfreiem Zugang

Wettbewerb gelingt … dank diskriminierungsfreiem Zugang

Um Wettbewerb auf der Diensteebene zu garantieren, ist ein diskriminierungsfreier Zugang zu wettbewerblichen Konditionen der Vorleistungsnachfrager zu den Netzen auf bundesweiter sowie regionaler Ebene essenziell. Sogenannte Open-Access-Angebote, d. h. der Netzanbieter bietet jedem interessierten Zugangsnachfrager auf freiwilliger Basis und diskriminierungsfrei Zugang zu Vorleistungsprodukten, würden – qua Definition – einen diskriminierungsfreien Zugang ermöglichen. Sofern dieser nicht zu wettbewerblichen Konditionen erfolgt, kann Zugangsregulierung den Open Access komplementieren.

Neben einem diskriminierungsfreien Zugang zu wettbewerblichen Konditionen benötigen Vorleistungsnachfrager Zugang zum Netz auf verschiedenen Wertschöpfungsebenen, um differenzierte Produkte anzubieten. Netzbetreiber bieten verschiedene aktive und passive Dienstleistungen aus eigenem Anreiz oder aufgrund von Regulierung zu wettbewerblichen Konditionen an. Ein vertikal integrierter Diensteanbieter bietet alternativen Vorleistungsnachfragern dieselben Einkaufskonditionen an wie diese, die er für seinen eigenen Vertrieb verwendet; ansonsten wird er reguliert.

Durch einen diskriminierungsfreien Zugang zu wettbewerblichen Konditionen auf verschiedenen Wertschöpfungsebenen – dies können aktive Vorleistungen wie Bitstrom sein, aber auch der physische Zugang zur passiven (unbeschalteten) Glasfaser – kann Wettbewerb auf Diensteebene über die Zugangsnachfrager garantiert werden. Dieser Wettbewerb wiederum führt zu innovativen Produkten und wettbewerblichen Preisen für die Endkunden. Somit kann auf einer Infrastruktur ressourcenschonend wirksamer Wettbewerb realisiert werden.

Idealbild: Glasfaservollversorgung im Jahr 2030

In diesem wettbewerblichen Idealbild haben klare Leitlinien und Regulierung, sowie eine effektive Verwaltungsdigitalisierung und moderne Verlege-Techniken bis 2030 einen effizienten Ausbau ermöglicht. Fördermittel wurden nur in unwirtschaftlichen Gebieten eingesetzt und haben den eigenwirtschaftlichen Ausbau nicht behindert. Damit wird das Ausbauziel – flächendeckende Versorgung mit Glasfaser – bis 2030 erreicht.

Die Abschaltung der Kupfernetze hat begonnen und erfolgt kundenfreundlich und diskriminierungsfrei.

Drohendes Szenario: Dominanz eines Anbieters im Jahr 2030 bei ineffektiver Regulierung

Der Orientierung durch das wettbewerbliche Leitbild wird man sich besonders bewusst, wenn man sich die Alternativen anschaut, die auftreten können, wenn heute in den Entscheidungen die wettbewerblichen Auswirkungen nicht ausreichend berücksichtigt werden.

In diesem Szenario liegt ein Großteil des Glasfasernetzes in der Hand des marktmächtigen Unternehmens, das seine Marktmacht genutzt hat, um Wettbewerber aus dem Ausbaumarkt zu drängen.

Der Ausbau hat sich dadurch verzögert, dass weniger Unternehmen ausbauen und das marktmächtige Unternehmen geringere Ausbauanreize hat, da es Gewinne auf dem eigenen Kupfernetz nicht kannibalisieren möchte. Eine Glasfaservollversorgung liegt bis 2030 in diesem Szenario nicht vor.

Auf der Anbieterseite nimmt der Wettbewerb ab: Vorleistungsnachfrager können keine oder nur aktive Vorleistungen einkaufen und damit eine geringere Wertschöpfung erwirtschaften als bei passiven Vorleistungen. Überhöhte Vorleistungspreise und aggressive Endkundenpreise des marktmächtigen Unternehmens drängen die Zugangsnachfrager aus dem Markt. Im Anschluss an die Phase des Verdrängungswettbewerbs durch das marktmächtige Unternehmen, wird der dann erstarkte Monopolist in das für ihn gewinnoptimale Verhalten verfallen. Die Endkundenpreise werden erhöht, die Servicequalität reduziert und die Innovationsbereitschaft sinkt. Aufgrund der fehlenden Anbieterwahlfreiheit können die Endkunden nicht ausweichen. Der Monopolist realisiert zu Lasten der Gesamtwirtschaft seine Monopolrente.