29 Mrz Arbeitskreis berät über Vorratsdatenspeicherung und EU-Datenschutzgrundverordnung
Der Arbeitskreis Sicherheit und Datenschutz des VATM diskutierte auf seiner Sitzung bei QSC in Köln ausführlich die aktuellen Umsetzungsaufgaben, die sich durch die Vorratsdatenspeicherung und die EU-Datenschutzgrundverordnung stellen. Nachdem mit Dr. Falk Böhm von Vodafone zunächst ein neuer stellvertretender Arbeitskreis-Leiter gewählt wurde, widmeten sich die rund 25 Teilnehmer den möglichen Auswirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung. Dr. Peter Schmitz, Juconomy, erläuterte kurz den aktuellen Stand aus juristischer Sicht und die Konsequenzen für die Unternehmen. Im Anschluss stellte die AZ Direkt, Tochter der Bertelsmann AG und neues Mitglied im VATM, mit einem Vortrag des Geschäftsführers Oliver Reinke und CIO Digital Marketing Jörg Bültermann ihr Managed Service Konzept für die Speicherung und Beauskunftung von Verkehrsdaten nach §113a-g Telekommunikationsgesetz (TKG) vor.
Ein weiteres Thema, das für die Unternehmen in Zukunft im Alltagsgeschäft virulent werden wird, ist die Frage nach der Fortgeltung der Schufa-Klausel in den Kundenverträgen unter der EU-Datenschutzgrundverordnung. Hier stellte Dr. Wulf Kamlah, Chefsyndikus der Schufa Holding, ein Lösungskonzept und den Entwurf einer Vertragsbeilage für den Kunden vor.
Dr. Böhm, Vodafone, gab einen Überblick über die weiteren anstehenden Herausforderungen und Aufgaben, die sich in den kommenden Monaten für die Unternehmen bei der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung ergeben. Außerdem gab er eine Einschätzung zum Vorschlag der EU-Kommission für eine ePrivacy-Verordnung. Er betonte hier die Dringlichkeit einer Stellungnahme seitens des VATM zu dem Thema.
Zuletzt tauschten sich die Teilnehmer, wie stets auf den Treffen üblich, über die aktuellen Aktivitäten und Audits der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in den einzelnen Unternehmen. Zudem besprachen sie die Punkte auf der Tagesordnung für den am Folgetag ebenfalls in Köln stattfindenden Jour Fixe Telekommunikation. Insbesondere interessierte die Experten der Unternehmen die Problematik, die sich in datenschutzrechtlicher Hinsicht aus der durch die EU-Roamingverordnung ab dem 15. Juni 2017 vorgegebenen Verpflichtung zu EU-weitem Roaming ohne Aufschlag („Roam like at Home“) ergibt. Hier kann bei Missbrauch durch den Kunden ein Aufschlag erhoben werden, hierfür ist jedoch ein Monitoring und eine Speicherung der Kundendaten erforderlich. Markus Frowein, Telefonica, berichtete hier und wird auf dem Jour Fixe der BfDI einen ausführlichen Vortrag halten.