AI Act: zwischen Planungssicherheit und Innovations-Chancen – VATM mahnt schnelle und zentrale KI-Aufsicht an

AI Act: zwischen Planungssicherheit und Innovations-Chancen – VATM mahnt schnelle und zentrale KI-Aufsicht an

Köln, 12.07.2024. „Künstliche Intelligenz ist eine Chance, keine Bedrohung“, sagt VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer anlässlich des AI Acts, der heute im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die EU als weltweit erste bedeutsame Institution Regeln für den Einsatz von KI vorgegeben hat. Das gibt den Unternehmen mehr Planungssicherheit für ihre Investitionen in neue Anwendungen und Services. Allerdings darf das notwendige Sicherheits-Korsett zum Schutz vor Missbrauch nicht dazu führen, Innovation und Fortschritt zu blockieren.“

Mit dem AI Act gehört Europa weltweit zu den Vorreitern in der Regulierung von Künstlicher Intelligenz und damit als Impulsgeber für die Zukunft. Der AI Act sorgt mit einem klaren Rechtsrahmen für die sichere Anwendung von KI-Systemen und gleichzeitig für Investitionssicherheit bei der Forschung, Entwicklung und Einsatz von KI.

Entscheidend sei jetzt die richtige Umsetzung durch die Bundesregierung. „Wir haben in Deutschland reichlich Nachholbedarf bei der Digitalisierung. Mittel- und langfristig geht es also um die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Innovationstandorts Deutschland, der zukünftig stark auf die Entwicklung und den Nutzen von KI bauen wird,“ so Ufer. Dabei würden intelligente Innovationen vielfach von kleineren Unternehmen getrieben, die man nicht aus dem Markt drängen dürfe. Die Branche brauche daher eine Aufsichtsbehörde als Ansprechpartner, deren Ziel es sein muss, deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb zu unterstützen.

„Deutschlands föderale Struktur darf dabei nicht – wie leider viel zu oft – zum Hemmschuh werden“, betont Ufer. Auf keinen Fall dürfe es zu einem KI-Kompetenz-Wirrwarr in 16 Bundesländern kommen. „Wir brauchen eine zentrale Instanz, die nicht nur den Datenschutz in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellt, sondern den Nutzen von innovativen KI-Anwendungen für Bürgerinnen und Bürger im Blick hat.“ In Österreich habe sich heute – pünktlich zur Veröffentlichung des AI Acts – die KI-Servicestelle der Regulierungsbehörde vorgestellt. Auch in Deutschland sei die Bundesnetzagentur „erste Adresse“ bei der Frage, welche staatliche Stelle die neue Verordnung bestmöglich umsetzen könne.

Zwölf Monate hat die Bundesregierung nun Zeit, um die KI-Aufsichtsbehörde festzulegen. „In dieser Frage muss die Bundesregierung, allem voran das Bundesdigitalministerium, schnell zu einer Entscheidung kommen. Verzögerungen, wie wir sie leider in den letzten Jahren gerade im TK-Bereich erlebt haben, dürfen wir uns bei der Entscheidung über diese wichtige Instanz nicht erlauben.“ Viele Fragen zur Umsetzung des AI Acts würden sich in den kommenden Monate ergeben. Die Unternehmen bräuchten daher jetzt schnell einen zuverlässigen Ansprechpartner für ihre Anliegen.

Der VATM hat sich bereits intensiv mit KI in den Unternehmen auseinandergesetzt und wird diesen Bereich weiter ausbauen. Der Verband unterstützt seine Mitglieder mit Praxis-Informationen, aktuell stellt der VATM seinen Mitgliedern eine umfangreiche Handreichung für den Umgang mit KI im Bereich des Kundenservice zur Verfügung.