Barrierefreiheit: unklare Anforderungen an die TK-Branche

Barrierefreiheit: unklare Anforderungen an die TK-Branche

Barrierefreie Angebote werden für Unternehmen Pflicht. Was für öffentliche Unternehmen bereits gilt, wird jetzt auch für privatrechtlich organisierte Unternehmen relevant. Zum 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft und stellt die Telekommunikationsbranche vor eine Vielzahl von neuen und unklaren Anforderungen. Der Gesetzgeber setzt damit eine EU-Richtlinie um, die darauf abzielt, das Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft von Menschen mit Behinderungen zu stärken und die Barrierefreiheit im Binnenmarkt zu harmonisieren.

Ein wesentlicher Problempunkt ist die unklare Definition und Umsetzung der Anforderung „Text in Echtzeit“. Es bleibt offen, welche Standards hier gelten sollen und wer die Kosten für die neuen und zusätzlichen Implementierungen tragen wird. Ungeklärt sind zudem Fragen zur Interoperabilität mit unterschiedlichen Betriebssystemen und welche Qualitätsanforderungen an den Begriff der „Echtzeit“ geknüpft werden können.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, haben wir schon frühzeitig den Austausch mit dem Ausschuss für technische Regulierung in der Telekommunikation der Bundesnetzagentur (ATRT) gesucht und gemein mit den Verbänden ANGA, BREKO, BUGLAS und Bitkom einen umfangreichen Fragenkatalog erarbeitet, der dem Bundesdigitalministerium, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundeswirtschaftsministerium und der Bundesnetzagentur vorliegt. (Link)