23 Nov Schnelle Planung und Genehmigung? So klappt es aktuell nicht
Bauministerkonferenz, Bund-Länder-Pakt zur Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung, TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz, OZG 2.0, Musterbauordnung – die Liste der politischen und parlamentarischen Initiativen für mehr Digitalisierung, weniger Bürokratie und schnelle Entscheidungen ist lang. Längst nicht alles ist Erfolg versprechend.
Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder und der Bundeskanzler haben im November endlich wichtige Entscheidungen zu Digitalisierung und Bürokratieabbau von Genehmigungsverfahren auf den Weg gebracht. Der Pakt zur Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung kann und muss entscheidend dazu beitragen, dass der Ausbau der digitalen Infrastrukturen einen großen Schritt vorankommt. Dieser Pakt darf nicht zu einem weiteren zahnlosen Papiertiger werden, wie wir dies beim Entwurf des TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz aktuell erleben.
Zentrales Element für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren ist die Musterbauordnung, über die die Bauministerkonferenz Ende November entschieden hat. Leider haben die zuständigen Ministerinnen und Minister eine große Chance für einen schnelleren Mobilfunkausbau vertan. Die so dringend notwendigen Genehmigungsfiktionen, die für einen beschleunigten Aufbau von Mobilfunkmasten entscheidend sind, hat die Bauministerkonferenz gerade nicht in die Musterbauordnung aufgenommen. Sie ist damit deutlich hinter den Vorgaben des Bund-Länder-Paktes zurückgeblieben. Statt Tempo für den flächendeckenden Mobilfunkausbau zu machen, sitzen die Bundesländer im Bremserhäuschen. Einzelne Bundesländer haben Genehmigungsfiktionen bereits eingeführt, doch ohne eine Harmonisierung aller Landesbauordnungen wird es weiterhin einen Flickenteppich an regionalen Lösungen geben.
Ein weiteres aus der Sicht der TK-Branche sehr wichtiges Unterfangen ist das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz (TK-NaBeG). Allerdings hat die Bundesregierung hier vieles angekündigt, was nicht eingehalten wurde. Dazu gehören:
- aus dem „überragenden öffentlichen Interesse“ für den TK-Sektor ist am Ende nur ein „öffentliches Interesse“ geblieben,
- überbordende Regelungen zum Gigabit-Grundbuch, die zu mehr statt weniger Bürokratie und Belastungen führen und
- sich widersprechende Regelungen im § 127.
Die Digitalisierung sämtlicher Verwaltungsdienstleistungen ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt von enormer Bedeutung. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) hat dazu nur wenig beigetragen. Nach fünf Jahren wurde das ganze Gesetz schließlich neu justiert (mit dem Zusatz „2.0“) und scheinbare Prioritäten gesetzt, ohne diese mit Fristen zu versehen. Dabei beweist das Breitbandportal der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz, dass – wenn man einen stetigen Austausch mit der Wirtschaft pflegt – praktikable Lösungen realisieren kann, die Genehmigungsverfahren deutlich vereinfachen. Nicht umsonst gilt das Portal als eine der positiv hervorzuhebenden Leistungen im OZG. Hiermit ist es aber nicht getan: Der Roll-Out muss weiter konsequent durchgeführt werden. Die Finanzierung insbesondere für die kommunale Ebene muss gewährleistet werden. Personal muss in der Lage sein, dieses Tool im vollen Umfang anzuwenden. Nur so können wir Genehmigungsverfahren digitalisieren und so die Geschwindigkeit massiv erhöhen.