27 Sep Das TK-NaBeG im Zuge der Bundesratsbefassung
Berlin, 26.09.2024.
Netzausbaubeschleunigungsgesetz im Bundesrat – nur mit halber Kraft voraus
Das Fazit nach der heutigen ersten Befassung des Bundesrates zum TK-Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (TK-NaBeG) fällt gemischt aus. Der Bundesrat sieht noch sehr viel Nachbesserungsbedarf und zeigt den Willen der Länder, an vielen Punkten noch die richtigen Stellschrauben drehen zu wollen. Eine Vielzahl von Änderungsempfehlungen bringt zum Ausdruck, dass ganz unabhängig von der politischen Färbung ein Großteil der Bundesländer klar sachorientierte Lösungen und Verbesserungen sowohl beim Glasfaser-, wie auch beim Mobilfunkausbau im Auge hat und insbesondere beim „überragenden öffentlichen Interesse“ beide Bereiche gleichbehandelt wissen will.
„Im Sinne einer ganzheitlichen Beschleunigung des Ausbaus digitaler Infrastrukturen wäre dieser Schritt enorm wichtig“, unterstreicht der Leiter des VATM-Hauptstadtbüros Gerrit Wernke. „Nur so können, wenn überhaupt, die Ausbauziele der Bundesregierung ansatzweise erreicht werden.“
Mit dem TK-Netzausbaubeschleunigungsgesetz sollen wichtige Verbesserungen geschaffen werden, um den Ausbau aller digitalen Infrastrukturen massiv zu beschleunigen. Monatelanges parteipolitisches Taktieren und Tauziehen hatte dieses im Jahr 2023 noch mit hohen Ansprüchen gestartete Gesetzgebungsverfahren verwässert und damit den Entwurf verschlechtert. Nun gilt es, über das parlamentarische Verfahren im Bundesrat und Bundestag noch Verbesserungen zu ermöglichen, damit es nicht nur mit halber, sondern endlich mit ganzer Kraft vorausgehen kann, fordert Gerrit Wernke. Dabei sollten insbesondere sachfremde Punkte wie die Minderungsthematik im Verbraucherschutz oder das weitere Bearbeiten des Rechts auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT) ausgeklammert werden.