Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die DSGVO, die Ende Mai 2018 in Kraft getreten ist, sieht für die TK-Anbieter umfangreiche Informationspflichten und sehr hohe Bußgelder im Falle von Verfehlungen vor.

Netzbetreiber müssen seither umfassend darüber informieren, welche personenbezogenen Daten sie erheben – selbst wenn diese Erhebungen bei „Dritten“ stattfinden. Der Katalog gem. Art. 12 ff. DSGVO ist sehr umfangreich, gleichzeitig muss die Information „transparent“ und leicht verständlich sowie umfassend sein. Dies erfordert einen hohen Arbeitsaufwand gerade hinsichtlich der komplexen Fakturierungs- und Inkasso-Verfahren (F&I), die bei vielen Netzbetreibern zur Anwendung kommen.

Der VATM stellt für seine Mitgliedsunternehmen, aber auch Nichtmitgliedsunternehmen „Datenschutzinformationen“ nach Art. 12 ff DSGVO für die Webseiten zur Verfügung und zwar:

  • zum einen für einen „klassischen“ TNB für einen Teilnehmeranschluss und den Zugang zu TK-gestützten Diensten und deren Abrechnung nach dem Offline- und OnlineBilling-Verfahren (für das Festnetz);
  • zum anderen für den „typischen“ VNB/SP, der die Abrechnung veranlasst (Online- und Offline-Billing), die Diente erreichbar sowie die Abrechnung für Anrufe aus dem Mobilfunk macht. Dies schließt eine „Standardinformation“ ein, die seitens der Diensteanbieter zu machen ist (und die der VNB/SP im eigenen Interesse „empfehlen“ oder vorgeben sollte).

Die Hinweispflichten sind nach Art. 12 ff. DSGVO sehr umfangreich und die Dokumente entsprechend lang. Zudem wurden auch Standard-Hinweise für Web-Seiten, Bewerbungen und Lieferantenbeziehungen erfasst. Es ist sinnvoll, diese Zwecke zu kombinieren, damit es am Ende nicht eine Vielzahl von Hinweisen für unterschiedliche Zwecke in getrennten Dokumenten gibt, die zudem die „allgemeinen“ Hinweise immer selbst wiederholen.

In Zukunft werden weitere Anpassungen der Informationen erforderlich, etwa wenn Ende des Jahres die ePrivacy-Verordnung mit weiteren Verpflichtungen kommt oder ggf. durch das kommende TKG-AnpassungsG. Zudem kann es durch Rechtsprechung oder Verwaltungspraxis zu Anpassungsbedarf kommen, denn bislang gibt es noch keine belastbare Praxis zur DSGVO.

Der VATM hält Sie hierzu und zu allen anderen Themen aus dem Bereich Sicherheit und Datenschutz stets auf dem Laufenden und erarbeitet bei Bedarf in seinem Arbeitskreis rechtssichere Lösungen, Praxisempfehlungen und Handlungsleitfäden.

Sprechen Sie gerne unsere für Datenschutz zuständige Kollegin an: Justiziarin Iris Nolte, in@vatm.de, 0221 / 37677-27.