Dauerbrenner Glasfaserförderung

Dauerbrenner Glasfaserförderung

Vor dem Förderprogramm ist nach dem Förderprogramm. Auch wenn die jüngsten Förderrichtlinie auf Druck des VATM an einigen Punkte verbessert wurde, führt sie auch weiterhin nicht zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus. Zu viele Förderverfahren können weiterhin von Kommunen dort ausgelöst werden, wo sie nicht erforderlich sind. In der Folge müssen viele Verfahren auch in Zukunft abgelehnt werden, damit diejenigen eine faire Chance haben, die Förderung wirklich brauchen.

Immerhin wurde der Forderung des VATM aufgegriffen, eine „Super-Fast-Lane“ einzurichten, um förderbedürftiger Anschlüsse in denjenigen Kommunen einzurichten, in denen der Ausbau bereits läuft. Im Rahmen des sogenannten „Lückenschlussprogramms“, wird jetzt genau dann und genau dort schnellere Förderung möglich, damit schwer erreichbaren Haushalte gleichzeitig mit den anderen Haushalten angeschlossen werden können.

Warum ist das so wichtig? Vielfach bleiben trotz Förderprojekt und eigenwirtschaftlichem Ausbau einzelne Haushalte ohne Anschluss zurück. Bei diesen Haushalten greift die neue, ergänzende Förderung. Bildlich gesprochen: Solange der Bagger im Ort ist, kann er dank des Lückenschluss-Förderprogramms auch die verbliebenen Häuser anschließen, die ohne staatliche Unterstützung keinen Zugang zum Glasfasernetz erhalten hätten. Verlässt aber die Bautruppe den Ort, ohne alle Häuser zu versorgen, müssten diese mit einer deutlich teureren Nachförderungen zu einem späteren Zeitpunkt angeschlossen werden, die auf Kosten der Steuerzahler ginge.

Einige Wermutstropfen gibt es dennoch. Aktuell ist dieses Programm nur als Pilot angedacht und auf 500.000 Euro pro Projekt gedeckelt. Weiterhin kann je Gemeinde nur ein Projekt pro Jahr beantragt werden. In der Summe ist es bundesweit nur auf 100 Anträge beschränkt. Insgesamt aus unserer Sicht deutlich zu wenig, um wirklich den großen Wurf zu vollziehen.

Eine weitere, enorme Aufgabe des neuen Förderaufrufs, die für Gesetzgeber und Branche gleichermaßen gilt, ist die Festlegung der Bedingungen und der Preise für den offenen Netzzugang, die zukünftig in der Verantwortung des Bundes, unter Einbeziehung der Bundesnetzagentur (BNetzA) liegt. Der Bund muss die Bedingungen und Preise rechtzeitig für die Ausschreibungen der neuen Förderprojekte bereitstellen. Hierzu erfolgt seit Anfang Juni eine umfangreiche und aktuell noch sehr unklare Abfrage. Es ist offen, ob bis zu den Bewilligungen der Anträge die nötigen Ergebnisse im Sinne der Branche und des Wettbewerbs vorliegen können. Branchendialog, das Markterkundungsverfahren und die Beantragung des vorläufigen Förderbescheides könnten zwar weiterhin durchgeführt werden, aber ohne klare Zugangsbedingungen und vernünftige Vorleistungspreise im Sinne aller wäre dieses Programm kein Erfolgsmodell. Wir sind hierzu im intensiven Austausch mit dem Ministerium.