Öffentliche Anhörung zum TK-NaBeG: Die Beschleunigungsziele des Gesetzes jetzt endlich in den Fokus rücken – „überragendes öffentliches Interesse“ ist Schlüsselfaktor für schnellen flächendeckenden Glasfaserausbau

Öffentliche Anhörung zum TK-NaBeG: Die Beschleunigungsziele des Gesetzes jetzt endlich in den Fokus rücken – „überragendes öffentliches Interesse“ ist Schlüsselfaktor für schnellen flächendeckenden Glasfaserausbau

Berlin, 16.10.2024. Einen kräftigen Schub sollte das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz (TK-NaBeG) dem Infrastrukturausbau geben. Fast zwei Jahren lang wurde an diesem für die künftige Gigabitgesellschaft so wichtigem Gesetz politisch gezerrt und gezogen, zentrale Beschleunigungsfaktoren wurden verwässert und der Entwurf mit neuen, völlig sachfremden Forderungen überfrachtet. „Aktuell liegt uns ein Gesetz vor, dass nur noch in wenigen Ansätzen dem entspricht, was ursprünglich intendiert war und für den Ausbau einer zukunftssicheren digitalen Infrastruktur benötigt wird“, kritisiert VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer anlässlich der heutigen Anhörung zum TK-NaBeG im Deutschen Bundestag. „Als Tiger gesprungen, als Bettvorleger gelandet. Dieses Fazit ist bitter, denn es geht um die Zukunft des Digitalstandorts Deutschland. Dies hat aber offensichtlich bei dem Hickhack zwischen den unterschiedlichen Interessen in den beteiligten Ministerien keine Rolle gespielt.“

Umso dringender appelliert der Geschäftsführer an die Mitglieder des Deutschen Bundestags, in der jetzt endlich beginnenden parlamentarischen Beratung das eigentliche Ziel dieses Gesetzes wieder in den Fokus zu rücken. Dies hätten vor wenigen Wochen eindringlich auch die Bundesländer im Bundesrat gefordert.

„Der Nachbesserungsbedarf ist erheblich. Vor allem aber geht es um die Anerkennung des ‚überragenden öffentlichen Interesses‘ für den Mobilfunk-, aber auch den Festnetzausbau“, ergänzt Gerrit Wernke, Leiter des VATM-Hauptstadtbüros, der die Position des Verbandes als Sachverständiger in der heutigen Anhörung darlegt. Zwar habe man zu Recht erkannt, wie wichtig diese Beschleunigungseffekte für den Ausbau im Mobilfunkbereich seien. Nicht nachvollziehbar sei allerdings, dass dem Festnetzbereich ein überragendes öffentliches Interesse abgesprochen werde. „Flächendeckend Glasfaser bis 2030, dieses Ziel ist nicht zu erreichen, wenn nicht alle Beschleunigungsfaktoren genutzt werden. Das überragende öffentliche Interesse wird gerade dem Glasfaserausbau einen enormen Schub verleihen, dies zeigen die Erfahrungen aus dem Energiesektor.“

Dabei seien die Eingriffe in Flora und Fauna zeitlich und räumlich äußerst begrenzt. Ohne eine Nachbesserung des Gesetzes in diesem wichtigen Punkt bestehe die Gefahr, dass gerade Bürgerinnen und Bürger in ländlichen Regionen noch sehr lange auf eine hochleistungsfähige Glasfaserinfrastruktur warten müssten. Erheblich sei auch der Schaden für Unternehmen, die sich bewusst nicht in den Speckgürteln großer Städte angesiedelt hätten.

„Der Ausbau muss in den kommenden Jahren weiter mit voller Kraft vorangehen. Wir appellieren daher heute dringend an die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, alle Beschleunigungschancen zu nutzen, die das TK-NaBeG bietet. Sachfremde Themen, wie sie von Seiten des Verbraucherschutzes eingebracht wurden, dürfen den eigentlichen Kern dieses Gesetzesvorhaben gerade nicht verändern und damit den Ausbau ausbremsen. Dies wäre ein fatales Zeichen für die Digitalisierung Deutschlands und für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes,“ so Ufer.