28 Nov. „DigiNetzG und jetzt? Was müssen Gesetz und Regulierung leisten, um Gigabit wahr werden zu lassen?“
Infothek von BUGLAS und VATM ermöglicht erfolgreichen Praxisaustausch zwischen Bundesnetzagentur, Branche und Ministerium bei Loschelder Rechtsanwälte in Köln
Eines der derzeit spannendsten Themen der TK-Branche stand mit dem DigiNetz-Gesetz im Fokus einer Infothek von BUGLAS und VATM. Zahlreiche Unternehmensvertreter kamen am 28. November 2017 zu der Veranstaltung unter dem Titel „DigiNetzG und jetzt? Was müssen Gesetz und Regulierung leisten, um Gigabit wahr werden zu lassen?“ in die Räumlichkeiten der Kanzlei Loschelder Rechtsanwälte in Köln. Die auf Regulierungsrecht spezialisierte Kanzlei war Gastgeber für den Workshop. Das DigiNetzG ist einer der zentralen Hebel für den Infrastrukturausbau. Es beschäftigt ein Jahr nach seinem Inkrafttreten die Experten in Unternehmen, Kommunen, Behörden und Ministerien. Anlass genug für VATM und BUGLAS, sich dieses Themas vertieft anzunehmen.
In hochkarätiger Besetzung konnten die 65 Teilnehmer Informationen aus erster Hand erlangen. Dr. Mirko Paschke, Referatsleiter im Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur, führte zu Beginn in die Grundideen des Gesetzgebers ein. Bereits hier wurde deutlich, dass aus Sicht der Branche enorme Schwierigkeiten bei der Anwendung und Umsetzung der Vorschriften im Telekommunikationsgesetz (TKG) aufgetaucht sind. Im Diskurs mit den Gästen zeigte sich der Vorteil der regelmäßigen Infotheken der beiden Verbände: ein unverfälschtes Stimmungsbild und der direkte Austausch mit den Ideengebern der Ministerien.
In der fachlichen Auseinandersetzung mit dem DigiNetzG zeigte sich dann deutlich die Stärke der Mitgliederlandschaft des VATM. Zu dessen Mitgliedern zählen auch renommierte Kanzleien wie Loschelder Rechtsanwälte. Dr. Raimund Schütz und Dr. Maike Friedrich konnten in ihrem Fachvortrag rechtliche Fragestellungen auch für kleinere Unternehmen so aufbereiten, dass Vorteile und Risiken des DigiNetzG offenkundig wurden. Der sehr informative Vortrag konnte anschließend durch einen Beitrag zu der Spruchpraxis der Bundesnetzagentur, die sich verfestigt, ergänzt werden. Aus erster Hand berichteten die beiden Beisitzer der Beschlusskammer 11, Dr. Dirk Martin Kutzscher und Dr. Sebastian Hasslinger. Zur Abrundung des Tages trug ein Vortrag des WIK zu der wichtigen Frage der Berechnung von Mitnutzungsentgelten bei.
Auf diese Weise gelang es BUGLAS und VATM eine für die Branche wichtige Veranstaltung auszurichten, deren Diskussionsbeiträge zeigten, wie relevant dieses Thema für die Branche ist und welch wichtige Schnittstelle die Verbände hierbei sind. Angesichts der Vielzahl von Verfahren in kürzester Zeit und unterschiedlicher Nuancen unterstützt dieser Austausch den Umgang mit dem neuen Gesetz. Gleichzeitig boten die Verbände eine attraktive Möglichkeit, dem Fachministerium und der Bundesnetzagentur Anregungen aus der praktischen Umsetzung mitzugeben.
Alle Präsentationen der Veranstaltung finden Sie im geschlossenen Mitgliederbereich des VATM.
Die Pressemitteilung zu der Infothek lesen Sie HIER.