16 Jul e-Evidence-Verordnung trifft zehntausende Unternehmen
Die „e-Evidence-Verordnung“, die am 18.08.2026 in Kraft tritt, stellt die Branche vor große Herausforderungen. Die Verordnung soll es nationalen Ermittlungsbehörden ermöglichen, digitale Beweismittel unmittelbar von Diensteanbietern aus anderen EU-Staaten einzufordern. Gleichzeitig sind die Mitgliedstaaten angehalten, Ansprechpartner für die Ermittlungsbehörden zu benennen.
Die Verordnung richtet sich an zehntausende Unternehmen, vorrangig an Diensteanbieter u. a. von elektronischen (Tele-)Kommunikationsdiensten, Internetzugangsdiensten sowie OTT-Diensten (WhatsApp etc.). Die für Strafverfahren voraussichtlich relevanteste Gruppe werden die Anbieter von Online-Marktplätzen, Cloud-Computing-Diensten sowie von Plattformen für Onlinespiele und Online-Glücksspiele sein.
Problematisch sind die Auswirkungen der elektronischen Beweissicherung in Strafverfahren für die Unternehmen. Denn die Verordnung erlaubt es berechtigten Stellen, in Mitgliedstaaten Bestands- und Zugangsdaten von Unternehmen anzufordern. Konkret bedeutet dies, dass ausländische Strafbehörden bei einem Verdacht in ihrer eigener Landessprache Daten von einem deutschen Telekommunikationsunternehmen anfordern könnten. Diese Anfragen müssten innerhalb eines engen Zeitfensters beantwortet werden, in der Regel sind dies zehn Tage, in Notfällen aber auch nur acht Stunden! Bei einem Verstoß drohen empfindliche Sanktionen in Höhe von bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Die umfangreichen Monitoring-Pflichten sind dabei nur ein Thema, das weiter konkretisiert werden muss. Wir haben daher gemeinsam mit den Verbänden ANGA, BREKO, BUGLAS, Bitkom und eco einen detaillierten Fragenkatalog zu den vielen offenen Punkten erarbeitet und an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und an das Bundesministerium der Justiz adressiert. Lesen Sie dazu mehr: 2024-07-02_Verbaendeschreiben_zur_E-Evidence-VO.pdf (vatm.de)