Gerne möchten wir Sie auf die Online-Sitzung der Deutschen Gesellschaft für das Recht in der Informatik (DGRI) am Mittwoch, 10.08.2022, 12:00 bis 12:45 Uhr, hinweisen.
Im Zuge der Veranstaltungsreiche TK-Lunchtime@DGRI ist diesmal Rebekka Weiß vom Bitkom zu Gast und berichtet zum Thema „Der Entwurf der EU-Verordnung zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs. Neue Pflichten für Hosting-, OTT und Internetzugangsanbieter.“
Weiterer Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie hier: https://www.dgri.de/13n468
Zum Thema:
Die Europäische Kommission hat den Entwurf einer Verordnung über Regelungen zur Vorbeugung und Bekämpfung des Kindesmissbrauchs vorgelegt. Dieser Verordnungsentwurf sieht umfangreiche neue Pflichten für Hosting Provider und OTT-Anbieter, aber auch für Internetzugangsanbieter vor. So verpflichtet die Verordnung Hosting Provider und OTTAnbieter, ein Risk Assessment für das Risiko von Missbrauchsdarstellungen und Grooming über ihre Dienste durchzuführen und entsprechend des Risk Assessments mitigierende Maßnahmen zu ergreifen. Internetzugangsanbieter müssen Webseiten sperren, die Material über Kindesmissbrauch bereithalten. Bei Nichtbefolgen der Vorgaben der neuen Verordnung drohen hohe, am Unternehmensumsatz orientierte Bußgelder.
Zur Referentin:
Rebekka Weiß leitet im Bitkom, dem größten deutschen Digitalverband, die Abteilung für Vertrauen und Sicherheit und betreut unter anderem die inhaltliche Arbeit in den Bereichen Datenschutz, Wettbewerbs- sowie Kartellrecht, Trust Services und Digitale Identitäten. Sie ist Volljuristin, studierte in Deutschland und der Schweiz und hat einen Master of Laws in „Intellectual Property and the Digital Economy“ der University of Glasgow.