Gerne möchten wir Sie auf die Online-Sitzung der Deutschen Gesellschaft für das Recht in der Informatik (DGRI) am Dienstag, 14.11.2023, 12:00 bis 12:45 Uhr, hinweisen.
Im Zuge der Veranstaltungsreihe TK-Lunchtime@DGRI ist diesmal Herr RA DR. Andreas Schuler zu Gast und berichtet zum Thema „Entschädigung für Verbraucher bei Ausfall von Telekommunikationsdiensten“.
Weiterer Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie HIER.
Zum Thema:
Seit der TKG-Novelle 2021 gewährt § 58 Abs. 3 TKG Verbrauchern einen Anspruch auf
pauschalierte Entschädigung bei Ausfall von Telekommunikationsdiensten. Vor wenigen
Wochen hat das Landgericht Göttingen hierzu die erste Entscheidung gefällt. Ein
Mobilfunkmast am Standort eines Verbrauchers war über mehrere Monate hinweg ausgefallen.
Dem Verbraucher wurde daraufhin eine Entschädigung in Höhe von 2.800,00 EUR
zugesprochen. Wir wollen uns die Einzelheiten dieser Entscheidung genauer ansehen und
Folgen für die Praxis betrachten.
Zu den Referenten:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Schuler verfügt über langjährige Erfahrung in der
telekommunikationsrechtlichen Beratung. Er ist Counsel bei Dentons und dort Mitglied der
Praxisgruppe Vergaberecht. Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit sind die Entgelt- und
Zugangsregulierung, einschließlich der Begleitung von Unternehmen in Verfahren vor der
Bundesnetzagentur und vor Verwaltungsgerichten. Hierzu begleitet Andreas Schuler auch die
kommerziellen Verträge zu Vorleistungen und Infrastruktur. Er veröffentlicht regelmäßig zu
rechtlichen Fragen im Bereich Telekommunikation und Regulierung.