Am Mittwoch den 27. November 2024 von 15:00 bis 16:30 Uhr findet unser nächstes VATM-Webinar statt.
Dieses Mal zum Thema: „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Neue Pflichten für Unternehmen zur digitalen Barrierefreiheit“
am 28.06.2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen sämtliche Wirtschaftsakteure des öffentlichen und privaten Sektors, zu denen auch Netzbetreiber und kommunale Versorgungsunternehmen gehören können, Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei gestalten. Umfasst sind dabei vor allem sogenannte digitale Produkte und Dienstleistungen, zum Beispiel Webseiten und sonstige digitale Anwendungen wie Apps. Spätestens jetzt sollten Unternehmen die Umsetzung des BFSG auf die Agenda setzen.
Mit Unterstützung ausgewiesener Experten werden wir uns am 27. November dieser wichtigen gesetzlichen Neuerung im Detail widmen.
RA Julien Wilmes-Horváth, Fachanwalt für IT-Recht und RAin Agnes Eva Müller von der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) sowie Frau Olivia Schatz von der Becker Büttner Held Consulting werden in ihrem Vortrag „Neue Pflichten für Unternehmen zur digitalen Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ einen Überblick über die rechtlichen Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit sowie deren technischer Umsetzung nach dem am 28.06.2025 in Kraft tretenden Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geben.
Mit dem Vortrag erhalten Sie die Möglichkeit, einzuschätzen, inwieweit Ihr Unternehmen sowie Ihre Produkte und Dienstleistungen vom BFSG erfasst werden, welche Sanktionen für den Fall der fehlenden Umsetzung drohen und wie eine Webseite barrierefrei ausgestaltet werden kann.
Die Agenda für den 27.11.2024 lautet wie folgt