Sehr geehrte Damen und Herren,
der Wettbewerb um lukrative Ausbaugebiete für Glasfaseranschlüsse ist entbrannt. Dabei ist es von größter Wichtigkeit, im Sinne eines „first movers“ den Endnutzern bzw. Grundstückseigentümern vor der Konkurrenz ein überzeugendes Angebot machen zu können. Auch kommt der Vorvermarktung große Bedeutung für die Verlässlichkeit der Planung zu, wo sich wie viele Anschlüsse realisieren lassen. Im Kontext dieser Herausforderungen stellt sich immer häufiger die Frage, welche vertriebliche Ansprache wann zulässig ist. Was darf man sagen zu Ausbauzeiträumen, zu Verfügbarkeiten, zu Entstörzeiten? Gerade in der Planungsphase ist oftmals noch nicht alles in Stein gemeißelt. Wenn in einer solchen Konstellation Werbung mit konkreten Zusagen oder gar Garantien gemacht wird, fragt man sich sowohl als Wettbewerber wie auch als Verbraucher und Kunde mitunter schon, wie und ob das sein kann.
Das deutsche Lauterkeitsrecht zielt auf einen Wettbewerb zu fairen Konditionen ab. Dies schließt vor allem auch Werbung und Vertrieb ein. Wer in die (Vor-)Vermarktung eines Glasfaser-Produkts einsteigt, muss sich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben verhalten. Erfahren Sie in dem am Mittwoch, den 29.03.2023, 15:00 – 16:00 Uhr, stattfindenden VATM-Webinar „Lauterkeitsrechtliche Fallstricke beim Vertrieb von Glasfaser-Produkten“ mehr von unseren dafür eingeladenen Experten Dr. Marc Salevic & Dr. Nils Rauer, MJI – beide Rechtsanwälte und Partner der Pinsent Masons RAe StB Solicitors Partnerschaft mbB.
Diese Aspekte werden im Webinar angesprochen:
Gerne können Sie diese Einladung an interessierte Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen weiterleiten.
Bitte nutzen Sie bei Interesse am Mittwoch 29.03.2023, 15:00 – 16:00 Uhr, diese Zugangsdaten für das VATM-TEAMS-Meeting.