Gemeinsame Pressemitteilung BREKO und VATM zum strategischen Überbau und zur Einleitung eines Missbrauchsverfahrens nach § 50 TKG

Gemeinsame Pressemitteilung BREKO und VATM zum strategischen Überbau und zur Einleitung eines Missbrauchsverfahrens nach § 50 TKG

Strategischer Doppelausbau der Telekom: BREKO und VATM fordern förmliche Untersuchung durch die Bundesnetzagentur und wirksame Maßnahmen gegen den Missbrauch der Marktmacht.

Bonn, 30.01.2025. Die Telekom missbraucht nach wie vor ihre marktbeherrschende Stellung, indem sie die Glasfasernetze ihrer Wettbewerber strategisch überbaut und diese dadurch massiv behindert. Die Branchenverbände BREKO und VATM haben jetzt die Bundesnetzagentur (BNetzA) aufgefordert, gegen dieses missbräuchliche Verhalten eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht tätig zu werden.


Bereits im April vergangenen Jahres hatte die BNetzA im Zwischenbericht der Monitoringstelle detailliert festgestellt, dass die Telekom in mehr als der Hälfte der von den Wettbewerbern gemeldeten Doppelausbau-Fälle nur die besonders lukrativen Kerngebiete mit Glasfaser versorgt hat. Ebenfalls nachgewiesen wurde, dass das Unternehmen in mehr als 50 Prozent dieser Fälle kurzfristig auf die Ausbaupläne von Wettbewerbern reagiert hat. Ziel der Telekom war eindeutig, leistungsstarke Wettbewerber vom Ausbau abzuhalten und letztlich aus dem Markt zu drängen. Der möglichst schnelle, flächendeckende Glasfaserausbau erfordert aber ein so hohes Tempo und Investitionsvolumen für Deutschland, dass dieses Ziel nur als gemeinschaftliche Leistung aller Marktakteure zu stemmen ist.


Die beiden Branchenverbände sehen in dem Verhalten der Telekom einen klaren Missbrauch ihrer Marktmacht und damit einen Verstoß gegen § 50 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die Bundesnetzagentur ist schon bei einem entsprechenden Anfangsverdacht verpflichtet, unverzüglich ein Verfahren zur Überprüfung einzuleiten (§ 50 Abs. 3 TKG).


Die Anhaltspunkte für ein solches Fehlverhalten der Telekom liegen mit der festgestellten Abweichung der Ausbaupraktiken vom normalen Wettbewerbsverhalten und dem festgestellten Verdrängungspotential seit fast einem Jahr vor. Passiert ist seitdem viel zu wenig. Die BNetzA darf das Verhalten der Telekom nicht länger lediglich beobachten und die Interessen des Ex-Monopolisten durch Abwarten effektiv schützen. Durch das viel zu lange Gewährenlassen ist bereits ein erheblicher Schaden für den Investitionsstandort Deutschland und den Glasfaserausbau eingetreten. Eine umgehende förmliche Untersuchung und geeignete Abhilfemaßnahmen sind dringend geboten. Die vom strategischen Überbau der Telekom betroffenen Unternehmen und ihre Branchenverbände werden die Bundesnetzagentur bei der Sachverhaltsermittlung weiterhin unterstützen.