01 Sep Gemeinsame Pressemitteilung von BREKO, BUGLAS und VATM: „Schwarzer Tag für zukunftsfähigen Glasfaserausbau“
Bundesnetzagentur veröffentlicht Vectoring-II-Entscheidung
Breitband-Ausbauziele der Bundesregierung können so nicht erreicht werden
Qualität und Preise der Ersatzprodukte jetzt besonders bedeutsam
Bonn/Köln, 01. September 2016. „Heute ist ein schwarzer Tag für den zukunftsfähigen, nachhaltigen Glasfaserausbau in Deutschland“, kommentieren die drei Verbändegeschäftsführer Dr. Stephan Albers (BREKO), Jürgen Grützner (VATM) und Wolfgang Heer (BUGLAS) die Veröffentlichung der Entscheidung zum Einsatz von VDSL2-Vectoring in den bundesweit knapp 8.000 Nahbereichen rund um die Hauptverteiler (HVt) durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Der Beschluss der Regulierungsbehörde ermöglicht der Deutschen Telekom ein weitgehendes Vectoring-Ausbaumonopol in diesen Nahbereichen.
„Mit der Entscheidung der BNetzA ist nicht nur die von der Bundesregierung proklamierte 100-Prozent-Abdeckung mit 50 Mbit/s bis 2018 in weite Ferne gerückt, sondern vor allem der forcierte Ausbau der in Zukunft dringend erforderlichen Gigabit-Netze“, so Grützner, Heer und Albers. Zuerst 13, dann 25 und zuletzt noch einmal 30 Verbände aus den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen hatten sich für eine Weichenstellung hin zur Gigabit-Gesellschaft und gegen ein weitgehendes Vectoring-Monopol ausgesprochen und die Bedeutung der Angebote der Wettbewerber für die gesamte deutsche Wirtschaft als unverzichtbar hervorgehoben. „Bei der BNetzA-Entscheidung sind essentielle Änderungswünsche nicht berücksichtigt worden – des Beirats, der EU-Kommission, der Monopolkommission und des Bundeskartellamts“, kritisieren die Verbändegeschäftsführer erneut deutlich.
Trotz Drängens der EU-Kommission wurden leider wichtige Punkte nicht aufgegriffen: ein verbesserter Zugang für Wettbewerber zu den Kabelkanälen der Telekom, ein besseres Abwehrrecht gegen den Quasi-Exklusiv-Ausbau der Deutschen Telekom, das mehr Investitionen der Wettbewerber ermöglichen würde, und eine Verbesserung der „Alles-oder-nichts“-Regel, die erstmals in der deutschen Regulierungsgeschichte ausbauwilligen Unternehmen vorgibt, einen von der BNetzA völlig neu definierten Bereich zu erschließen oder nicht investieren zu dürfen. Hinsichtlich des Abwehrrechts herrscht eine weitere Unsicherheit, die den alternativen Anbietern und deren Investitionsbereitschaft schadet: Denn es gibt bislang keine valide Datenbasis, damit die Wettbewerber feststellen können, ob sie 33 Prozentpunkte mehr Kabelverzweiger erschlossen haben als die Telekom und damit selbst ausbauen dürfen oder nicht.
Verbände wehren sich gegen „Freikauf“ von Regulierung
Der Verlauf des gesamten Verfahrens zeigt aus Sicht von BREKO, BUGLAS und VATM: Investitionszusagen eines regulierten Ex-Monopolisten mit nach wie vor erheblicher Marktmacht dürfen nicht noch einmal derart massiven Einfluss auf Regulierung haben, so dass sich der Ex-Monopolist auf diese Weise von der Regulierung „freikaufen“ kann. Albers, Grützner und Heer: „Das verdeutlicht, wie gefährlich es ist, Regulierungsentscheidungen aufgrund von Investitionszusagen des marktbeherrschenden Unternehmens zu treffen.“ Der Nutzen für die Bürger ist denkbar gering, weniger als vier Prozent aller Festnetzanschlüsse (Quelle: BNetzA) werden neu mit 50 Mbit/s versorgt, deutlich mehr und qualitativ besser wäre beispielsweise mit gezielter Förderung erreichbar gewesen. In vielen Fällen werden bestehende, leistungsfähigere NGN-Infrastrukturen sogar gezielt aufgrund dieser staatlichen Regelung überbaut und damit entwertet – aus Sicht der Verbände das Gegenteil einer verantwortungsvollen investitionsfördernden Breitbandpolitik.
BNetzA darf sich nicht auf weitere Zugeständnisse einlassen
Gleichzeitig werden die wettbewerbskonform anzubietenden Vorleistungsprodukte und entsprechenden Preise ganz aktuell massiv in Frage gestellt. „Man wolle nicht die Netze der Wettbewerber bauen“ und „man würde gerne die Preise hierfür anheben“, heißt es von Seiten der Deutschen Telekom.[1] Es darf hier aus Sicht der Verbände keinesfalls dazu kommen, dass sich die Regulierungsbehörde von der Deutschen Telekom zu (weiteren) Zugeständnissen nötigen lässt. „Die Bundesnetzagentur muss sich strikt an ihre Zusagen gegenüber Brüssel halten – hier steht sie klar im Wort“, unterstreichen Albers, Grützner und Heer. „Der Ablauf dieses unsäglichen Verfahrens, das seit rund eineinhalb Jahren wichtige Ressourcen bindet, zeigt ganz deutlich: Wer den direkten Zugang zur ‚letzten Meile‘ opfert, setzt den Wettbewerb aufs Spiel – und damit auch die Erfolgsgeschichte der Liberalisierung des deutschen TK-Markts.“ Jetzt werde es darauf ankommen, dass die Ersatzprodukte, die die Telekom den Wettbewerbern für den wegfallenden Zugang anbieten muss, qualitativ und preislich Wettbewerb ermöglichen und damit verbraucherfreundliche Angebotsvielfalt sichern – so, wie es die EU-Kommission gefordert hat.
„Auch nach Veröffentlichung des Vectoring-II-Beschlusses besteht weiter keine Planungssicherheit, da von Klagen der Wettbewerber gegen diese Entscheidung ausgegangen werden muss. Das ist allen Beteiligten von Beginn des Verfahrens an klar gewesen“, konstatieren Albers, Grützner und Heer.
[1] Aussage von Telekom-Vorstand Höttges im Rahmen eines Pressegesprächs zur Halbjahresbilanz 2016, vgl. Artikel von teltarif v. 11.08.2016: Höttges: „Wir wollen nicht die Netze unserer Wettbewerber bauen.“
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