09 Feb Gesetz zur Bankenaufsicht gefährdet Sparvorwahlen VATM: Call-by-Call für Millionen ältere Menschen und Auslandstelefonie unverzichtbar
Köln/Berlin, 09.02.2017. „Wir brauchen jetzt die Hilfe der Politik. In Deutschland droht großer Schaden vor allem für ältere Menschen, besonders sparsame Telefonierer und Familien, die häufig im Ausland anrufen. Grund ist die Umsetzung einer Brüsseler Richtlinie zur Bankenaufsicht. Bei der Überarbeitung der Richtlinie wurde auf eine scheinbar unwichtige ausdrückliche Ausnahme für Telekommunikationsdienste verzichtet“, so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Auf dieser Rechtsgrundlage hat das Bundeskabinett gestern den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (ZDUG) beschlossen. „Sollte es ohne Nachbesserungen zur Umsetzung dieser Zahlungsdiensterichtlinie kommen, gefährdet dies die weiterhin sehr beliebte Nutzung von Call-by-Call“, warnt Grützner. Die neuen Vorschriften würden die Abrechnung der Sparvorwahlen über die Telefonrechnung, wie sie seit 20 Jahren einwandfrei funktioniere, unmöglich machen. Call-by-Call und Preselection werden in Deutschland noch immer viel stärker genutzt als in anderen EU-Ländern. „Deshalb brauchen wir in unserem Land zwingend weiterhin eine Sonderregelung. Das muss Brüssel verstehen und von der Bundesregierung bei der Umsetzung nun unterstützt werden“, betont der VATM-Geschäftsführer.
Rund 4,75 Milliarden Minuten telefonierten die Verbraucher auch 2016 noch über die Sparvorwahlen[1]. Kunden, die Call-by-Call (CbC) oder Preselection einsetzen können, haben diese Vorwahlen im vergangenen Jahr durchschnittlich fast 1.000 Minuten genutzt. In einer großen Untersuchung aus dem Jahr 2015[2] kamen Prof. Dr. Torsten Gerpott und Prof. Dr. Peter Winzer von Dialog Consult zu dem Ergebnis, dass jeder Call-by-Call- oder Preselection-Kunde durch die Dienste pro Jahr durchschnittlich über 100 Euro gegenüber Telekom-Tarifen spare. Je nach Gesprächsziel kann auch heute noch das Einsparpotenzial beträchtlich höher liegen. Beim Wegfall von Call-by-Call und Preselection müssten die Nutzer insgesamt mindestens 600 bis 780 Millionen Euro mehr pro Jahr ausgeben, so die TK-Experten in der Studie von 2015. Außerdem bestehe die Gefahr, dass ohne Call-by-Call auch insbesondere die Preise für Auslandstelefonate bei der Telekom wieder steigen könnten, da die „disziplinierende Wirkung“ von Call-by-Call wegfalle.
Bei Auslandsgesprächen und damit auch ganz aktuell für Verbraucher mit Migrationshintergrund spielen die preisgünstigen Vorwahlen eine ganz wichtige Rolle. Aber nicht nur Privatkunden sind betroffen, sondern ebenso die zahlreichen Geschäftskunden, die häufig auch least cost router verwenden – insbesondere für Mobilfunk und internationale Ziele. Gleiches gilt für sämtliche anderen Dienste, wie zum Beispiel Auskunftsdienste, Beratungsleistungen oder technische Hotlines, die von der Telekom im Namen des Anbieters abgerechnet werden.
„Wir werden offen auf die Politik zugehen und werden sicher eine Lösung finden, die das Ziel des Gesetzes zur Bankenaufsicht erfüllt, ohne Call-by-Call und weiteren TK-Diensten zu schaden. Die Abrechnung durch die Telekom ist seit 20 Jahren durch einen Vertrag geregelt, der aufgrund seiner Verbraucherfreundlichkeit Vorbild für viele Länder in Europa geworden ist. Es muss gelingen, auf dieser Basis gemeinsam mit den Verbraucherschutzzentralen CbC für unsere Bürger zu erhalten“, unterstreicht VATM-Geschäftsführer Grützner.
*18.TK-Marktanalyse Deutschland 2016 von Dialog Consult und VATM, 2016, unter: www.vatm.de
** Vorteile von Call-by-Call- und Preselection-Angeboten für Privatkunden aus ökonomischer Sicht, Studie von Dialog Consult, 2015