16 Dez. Handlungsempfehlungen der Monopolkommission bestätigen VATM: Faire Vorprodukt-Preise für Wettbewerber und Glasfaser-Voucher für Bürger
Köln/Bonn,16. Dezember 2021. Zentrale Handlungsempfehlungen für den Ausbau des Wettbewerbs auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt hat die Monopolkommission in ihrem heute veröffentlichten Sektorgutachten vorgelegt. „Wir begrüßen die Analyse der Kommission“, so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. „Insbesondere, was die Migration von Kupfer auf Glas betrifft, stimmen ihre Empfehlungen mit den Vorschlägen und Positionen überein, die der VATM mit seinen Mitgliedern vertritt und mit Blick auf die neue Bundesregierung aktualisiert hat.“
Beim Migrationsprozess von Kupfer- auf Glasfasernetze steht die TK-Branche vor einer ganz besonderen Herausforderung – ein Schwerpunkt der VATM-Verbandsarbeit. Diese Migration muss auch laut Prof. Dr. Jens Kühling, dem Vorsitzenden der Monopolkommission, „wettbewerbskonform ausgerichtet werden“. Zugleich sei Planungssicherheit für die Marktteilnehmer über den gesamten Migrationsprozess wichtig. Die dringende Empfehlung der Monopolkommission, die kupferbasierten Vorleis¬tungsentgelte bis zum Ende des Migrationsprozesses real als Anker stabil zu halten und das maßgebliche Bitstrom-Layer 2-Produkt streng zu regulieren (Ex-ante-Preise), unterstützt der VATM ausdrücklich. „Die Interessen der alternativen Glasfaseranbieter sowie der Wholesale-Nachfrager der Telekom müssen in dieser sensiblen Phase des Marktes unbedingt berücksichtigt werden, damit der Wettbewerber als eigentlicher Treiber des Glasfaserausbaus erhalten bleibt“, mahnt Grützner. Daher fordern VATM und Monopolkommission gleichermaßen, dass die mit einigen Wettbewerbern vereinbarten Volumenverträge der Telekom (sog. Commitments) keine marktverschließende Wirkung für diejenigen Unternehmen haben dürfen, die jetzt Deutschland mit Milliarden-Investitionen ins Gigabit-Zeitalter bringen und die auf eine ausreichende Auslastung ihrer Netze angewiesen sind.
Für eine gute Auslastung der neuen Netze kommt nach Auffassung des VATM auch den nachfragesteigernden Vouchern für Bürger und Unternehmen eine wichtige Rolle zu. Eindeutig spricht sich auch die Monopolkommission für den Einsatz dieser Gigabit-Voucher aus. Prof. Kühling begrüßte in der heutigen Pressekonferenz, dass der Gigabit-Voucher in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden ist. Der VATM hat stets betont, dass mit Vouchern nicht nur der eigenwirtschaftliche Ausbau weiter vorangetrieben, sondern – dank höherer Nachfrage – auch die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt beschleunigt wird. „Statt eigenwirtschaftlichen Ausbau mit Überförderung auszubremsen, sollte staatliche Unterstützung bei Digitalisierung, attraktiven Diensten und Nachfrage ansetzen. Damit wäre Bürgern und Unternehmen in der aktuellen Hochinvestitionsphase der Branche am meisten geholfen“, fordert Grützner.
Zudem ist es der Wettbewerb, der mit 8,2 Milliarden Euro den Glasfaserausbau der Telekom bis 2024/25 entscheidend mitfinanziert. „Der Zugang zu den alten Kupfernetzen der Telekom wurde in den vergangenen Jahrzehnten klar überbezahlt“, betont der VATM-Geschäftsführer. Zu diesem Ergebnis kommt die Monopolkommission in ihren Gutachten bereits seit vielen Jahren ebenso wie eine aktuelle Studie[1] im Auftrag des VATM. Danach werden die Wettbewerber die Glasfaseranschluss-Investitionen der Deutschen Telekom in Höhe von voraussichtlich 14,5 Milliarden Euro bis 2024/25 mit 8,2 Milliarden Euro zu 57 Prozent „mitfinanziert“ haben werden. Daher fordert der VATM klare und faire Regeln, die den Zugang auf die Glasfasernetze der Telekom ermöglichen.
Genaueres Hinschauen fordert der VATM außerdem bei der Umsetzung der Gleichbehandlungsregeln. „Mehr Freiraum beim Glasfaserausbau der Deutschen Telekom darf nur bei Einsatz wirkungsvoller wettbewerbssichernder Maßnahmen gewährt werden – hierzu gehört eine uneingeschränkte Gleichbehandlungspflicht der Telekom und ihrer Wettbewerber, um Marktmachtmissbrauch besser zu verhindern. Die Bundesnetzagentur setzt bis heute allerdings kein echtes ‚Equivalence of Input‘ um, bei dem die Telekom sich und ihre Wettbewerber uneingeschränkt gleichbehandeln muss. Hier muss dringend nachgebessert werden“, mahnt Grützner.
Ein weiterer wichtiger Aspekt aus Sicht des Verbandes: Die Glasfaserinfrastruktur der Telekom muss für alle Wettbewerber zu wirtschaftlichen Bedingungen offen sein. „Open Access ist das Modell, das für Wettbewerber und Telekom den Weg von der Überkompensation hin zu Kooperation weist“, betont Grützner. Die deutsche Wirtschaft brauche diesen diskriminierungsfreien Zugang zu den Netzen. Auf ihrem Netzetag am Dienstag, 14.12.2021, hat die Telekom Open Access zugesagt. „Jetzt kommt es auf die Ausgestaltung an. Eine besondere Rolle wird hier die Bundesnetzagentur übernehmen, die als Garant für fairen Wettbewerb Zugangsmöglichkeiten prüfen und kontrollieren muss“, unterstreicht VATM-Geschäftsführer Grützner.
1Prof. Dr. Peter Winzer: „Anforderungen an eine wettbewerbsorientierte Regulierung der Glasfaseranschlüsse der Deutschen Telekom vor dem Hintergrund der über die Vorleistungsentgelte gezahlten Investitionsbeiträge“