Kabinettsbeschluss zum TK-NaBeG nach über einem Jahr Verzögerung: halbgarer Kompromiss beim überragenden öffentlichen Interesse und wenig echtes Beschleunigungspotential – VATM kritisiert vertane Chance für den TK-Netzausbau

Kabinettsbeschluss zum TK-NaBeG nach über einem Jahr Verzögerung: halbgarer Kompromiss beim überragenden öffentlichen Interesse und wenig echtes Beschleunigungspotential – VATM kritisiert vertane Chance für den TK-Netzausbau

Köln, 24.07.2024. Es sollte ein Befreiungsschlag für den Glasfaser- und Mobilfunkausbau werden. Von einem Ausbau-Booster war die Rede. Herausgekommen ist heute – nach mehr als einem durch politische Streitereien verlorenem Jahr – eine Gesetzesvorlage, mit dem die TK-Branche nur bedingt zufrieden sein kann. „Mit dem TK-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz (TK-NaBeG), wie es heute endlich das Kabinett passiert hat, hat die Bundesregierung eine wichtige Chance vertan, das überragende öffentliche Interesse für digitale Infrastrukturen im besten Sinne für Deutschland festzuschreiben“, kritisiert VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer. Herausgekommen sei jetzt nur ein halbgarer Kompromiss, der – zeitlich befristet – zumindest im Mobilfunksektor mehr Tempo und Planungssicherheit verspreche.

„Wir haben im letzten Jahr erlebt, wie unterschiedliche politische Interessen durch Taktieren und Tauziehen das eigentliche Ziel dieses so wichtigen Gesetzes ad absurdum geführt haben“, so Ufer. Mit einer zeitlichen Befristung bis Ende 2030 für die Annahme eines überragenden öffentlichen Interesses hat man bereits eine sachgerechte Lösung gefunden. „Die weitere Einschränkung nur auf die Mobilfunkerschließung in Naturschutzgebieten ist ausschließlich der politischen Gemengelage in dieser Ampelkoalition geschuldet und sachlich nicht zu rechtfertigen. Der Glasfaserausbau endet eben nicht am Naturschutzgebiet. Zudem beeinträchtigt er die Lebensräume nur minimal und auch nur temporär, also kein Vergleich zu den anderen Infrastruktur-Großprojekten wie Straße, Schiene oder Strom.“

Statt der Beschleunigung des Ausbaus höchste Priorität einzuräumen, ist das TK-NaBeG bis zuletzt immer wieder geändert und mit völlig sachfremden Themen beispielsweise aus dem Bereich Verbraucherschutz überfrachtet und dadurch verzögert worden.

„Mit dem TK-NaBeG kommen viele eher kleinteilige Verbesserungen. Richtige und wichtige Vorgaben aus dem Gesetzentwurf, wie die Verkürzung der Genehmigungsverfahren, der Bü-rokratie-Abbau bei der Verwaltung, darunter vor allem ein schlankeres Wegerecht, müssen jetzt schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden“, fordert der Geschäftsführer. „Wir begrüßen ausdrücklich auch eine verbesserte zentrale Informationsbereitstellung über das Gigabit-Grundbuch, die nicht nur den Unternehmen beim Ausbau helfen, sondern nach dem Konzept des „One-Stop-Shopping“ auch die Vielzahl an Datenabfragen verschiedener staatlicher Stellen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene minimieren soll.“

Jetzt brauchten die Branche und die Investoren endlich Planungssicherheit und stabile Rahmenbedingungen. Ein solches die Wirtschaft schädigendes Gezerre, wie man es beim TK-NaBeG erlebt habe, dürfe sich nicht mehr wiederholen. „Die Politik muss sich ihrer Verantwortung bewusst werden“, mahnt Ufer. „In den kommenden Jahren geht es unter anderem darum, die Take-Up-Rate beim Glasfaserausbau erheblich zu steigern, das Glasfaser-Kabel unter dem Bürgersteig zu einer aktiv genutzten hochleistungsfähigen Infrastruktur zu machen und die Menschen ans schnelle Netz zu bringen. Dazu braucht es eine Politik, die sich klar zum Wettbewerb bekennt und einem entsprechenden ordnungspolitischen Leitbild folgt.“