16 Apr Medieninformation der SCHUFA Holding AG SCHUFA-B2B-Förderkreditauskunft unterstützt Kreditinstitute bei schneller und sicherer Auszahlung der neuen KfW-Schnellkredite und schützt vor Betrug und Missbrauch von Steuergeldern
Digitale, vollautomatische Unternehmensauskunft unterstützt schnelle Bearbeitung der Kreditanträge // Plausibilisierung schützt von Betrug und Missbrauch von Steuergeldern // Einfach per API einzubinden oder als Web-Browserlösung nutzbar // Sicherheit durch Integration bereits in der Praxis erprobter B2B-Produkte und Lösungen
Wiesbaden, 15. April 2020 – Mit einer integrierten Lösung zur Validierung von Kreditanträgen unterstützt die SCHUFA Kreditinstitute bei der schnellen Auszahlung des neuen KfW-Schnellkredit¬programms. Es richtet sich im Rahmen der Corona-Hilfe an kleine und mittlere Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern. Für die Lösung wurden bereits existierende Produkte aus den Bereichen Wirtschaftsauskünfte, Insolvenzprüfung, Betrugsprävention sowie Compliance zu einer neuen Unternehmensauskunft, der SCH UFA-B2B-Förderkreditauskunft, verbunden.
Durch das angepasste KfW-Schnellkreditprogramm soll besonders kleinen und mittleren Betrieben der schnelle und unbürokratische Zugang zu KfW-Krediten ermöglicht werden. Die KfW – und damit der Staat – übernimmt bei den neuen Schnellkrediten eine Risikofreistellung von bis zu 100 Prozent.
Schnelle Validierung der Antragsangaben und Schutz vor Betrug
Aufgrund der Risikofreistellung hat die ausgebende Bank oder Sparkasse keine klassische Kreditrisikoprüfung mehr durchzuführen. Die Kreditvergabe ist jedoch weiterhin davon abhängig, ob der Antragssteller die Vergabevoraussetzungen erfüllt.
Diese Prüfung umfasst:
· Insolvenz- und Schuldnerverzeichnisprüfung bei Unternehmen und deren gesetzlicher Vertreter
· Existenzprüfung des Unternehmens (Gründung vor dem 01.01.2019)
· Plausibilitätsprüfung der HR Nummer und der gesetzlichen Vertreter
· Geldwäscheprüfung (Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten)
· Umfassende Sanktionsprüfung (Unternehmen, gesetzliche Vertreter und wirtschaftlich Berechtigter)
· Überprüfung, ob über die gesetzlichen Vertreter Informationen zu betrügerischem Verhalten bekannt sind (Fraud-Prevention)
Die SCHUFA-B2B-Förderkreditauskunft ermöglicht die vollautomatische Validierung der vom Antragssteller gemachten Angaben und liefert dem Antragsbearbeiter im Kreditinstitut innerhalb weniger Sekunden das Prüfungsergebnis in Form einer Ampeldarstellung. Damit wird der Prozess beschleunigt und Betrug verhindert.
Einfach einzubinden per API oder als Browser-basierte Lösung nutzbar
Der Abruf der SCHUFA-B2B-Förderkreditauskunft ist einfach. Er kann entweder per API (Application Programming Interface) in die Anwendungen und Antragsstrecken der ausgebenden Bank oder Sparkasse integriert werden oder über ein Browser-basiertes Web-Frontend erfolgen.
Mit der SCHUFA-B2B-Förderkreditauskunft erweitert die SCHUFA ihr Angebot im Bereich der Wirtschafts- und Unternehmensauskünfte. Sie leistet damit einen Beitrag dazu, auch kleine und mittlere Unternehmen durch die Corona-Krise zu begleiten. Zugleich trägt sie wesentlich dazu bei, den Staat und seine Steuerzahler vor Betrug und Missbrauch von Steuergeldern zu schützen.
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*) Pressemeldung Europäische Kommission:
Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Änderungen der bereits genehmigten deutschen Regelungen zur weiteren Unterstützung der Wirtschaft nach Corona-Ausbruch https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip20651
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