31 Mai Moderner europäischer Rechtsrahmen fehlt
In der EU-Kommission gibt es nur noch wenige Ansprechpartner und Verantwortliche, die sich mit der besonderen Situation in Deutschland auskennen. Aus unserer Sicht ist es unabdingbar, dass die Bundesregierung sich auf europäischer Ebene für eine ausgewogene Gestaltung des Rechtsrahmens einsetzt. Anders als z. B. in Frankreich wurde der deutsche Markt nicht unter einigen wenigen Unternehmen aufgeteilt. Anders als in vielen Ländern sind es hier die privaten Investoren und nicht der Incumbent, die den Glasfaserausbau vorantreiben. Anders als in Italien brauchen wir nicht immer mehr Förderung.
Kein anderes Land in Europa hat einen derart hohen Kapitalzulauf für den Glasfaserausbau – gerade für den nun attraktiven ländlichen Bereich – wie Deutschland. Damit wir fast 50 Milliarden € Investitionen nicht wieder verlieren, müssen in Deutschland, aber auch in der EU die Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass dieses Geld mittel- und langfristig genutzt werden kann – statt einer Fehlallokation von Milliarden Steuergeldern, die dringend für andere Zwecke benötigt werden.
Die Anpassung der Kostensenkungsrichtlinie an den Ausbau von VHC-Netzen ist – wie auch ein dabei weiterhin technologieneutraler Ansatz – zwar schon aus Gründen der Konsistenz mit dem europäischen TK-Rechtsrahmen geboten. Netzauslastung und Open Access statt strategischem Überbau von Infrastrukturinvestitionen muss als zentrale Idee viel stärker auch in Brüssel verankert werden. Die anstehende Revision der Kostensenkungsrichtlinie bietet hierfür den richtigen Rahmen. Wo Open Access angeboten wird, besteht kein Bedarf mehr für Mitnutzung und Mitverlegung. Gleichzeitig ist die Überarbeitung der Kostensenkungsrichtlinie eine hervorragende Möglichkeit für die Bundesregierung im Einklang mit dem Koalitionsvertrag europaweit beim Thema Genehmigungsverfahren und Zugang zu Liegenschaften für Mobilfunkmasten Tempo zu machen.