VATM zum Koalitionsvertrag: Neue Bundesregierung setzt richtige Schwerpunkte bei Digitalisierung und Gigabit-Ausbau

VATM zum Koalitionsvertrag: Neue Bundesregierung setzt richtige Schwerpunkte bei Digitalisierung und Gigabit-Ausbau

Köln, 24. November 2021. „Es ist richtig und wichtig, dass die neue Bundesregierung einen Schwerpunkt auf die Digitalisierung und den Gigabit-Ausbau in Deutschland legt und hier konkrete Handlungsfelder benennt“, sagt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner zu dem heute vorgestellten Koalitionsvertrag: „Die Ziele Digitalisierung und Gigabit-Ausbau einen uns und wir bieten an, bei der weiteren Konkretisierung mit all unserer Erfahrung als starker Partner der Politik bereit zu stehen. „Das Bekenntnis zum eigenwirtschaftlichen Ausbau, die Digitalisierung der Verwaltung, schlanke Genehmigungsverfahren, die Normierung alternativer Verlegetechniken sowie verbesserte Markterkundungsverfahren sind im Vertrag festgeschriebene Ziele, die den Gigabit-Ausbau deutlich voranbringen können“, so Grützner.

 

Der VATM-Geschäftsführer weiter: „Wir begrüßen, dass die neue Koalition die völlig veränderte Investitionsbereitschaft gerade in den ländlichen Bereich berücksichtigt und die enorme Bedeutung des schnelleren eigenwirtschaftlichen Ausbaus für die Bevölkerung erkennt. Die Gigabit-Versorgung – wo erforderlich auch mit Förderung – ist für Wirtschaft und Bevölkerung deutlich wichtiger als das Konstrukt eines ‚Rechts auf schnelles Internet‘ der bisherigen Regierung, das den Menschen nur ein paar Megabit mehr aber eben kein Gigabit gebracht hätte.“

 

Für den möglichst schnellen und möglichst flächendeckenden Gigabit-Ausbau sind durch private Investoren und die bereits vorhanden Fördermittel ausreichend Finanzmittel vorhanden. Es stehen weit mehr als 30 Milliarden Euro private Investitionsmittel allein der Wettbewerber zur Verfügung – mehr als je zuvor. „In diesem Zusammenhang ist auch wichtig, dass bei gefördertem Ausbau der Vorrang des Betreibermodells auf Sonderfälle begrenzt wird. Er muss so ausgestaltet sein, dass private Investitionen in den Markt nicht abgewürgt werden. Kommunen dürfen nicht dort agieren, wo die Privatwirtschaft schneller und günstiger ausbauen kann“, sagt Grützner.

 

Für eine effektivere Förderung sind verbesserte Markterkundungsverfahren enorm wichtig. Kern ist dabei aber nicht die Beschleunigung, sondern die Erweiterung des bisher auf drei Jahre begrenzten Planungshorizonts. „Wir brauchen Prozesse, die bedarfsorientierte Flexibilität für die ausbauenden Unternehmen und die Kommunen schaffen. Ziel muss bleiben, die Markerkundungsverfahren stark auf Gebiete zu begrenzen, in denen nicht mit eigenwirtschaftlichem Ausbau gerechnet werden kann“, erläutert Grützner.

 

Der VATM begrüßt die Einführung eines Glasfaser-Vouchers. Geschäftsführer Grützner unterstreicht: „Wir brauchen aber auch für Haushalte, die absehbar nicht mit Glasfaseranschlüssen versorgt werden können, eine neue Ausgestaltung des Digitalisierungszuschusses. Der bisherige Zuschuss vom alten BMVI hat sein Ziel, hunderttausenden von unversorgten Haushalten eine Übergangslösung via Satellit zu ermöglichen, eindeutig verfehlt. Moderne Satellitentechnologie ist einer der bedeutendsten Innovationsbereiche der Zukunft für eine schnelle Digitalisierung und sichere redundante Datenkommunikation der Wirtschaft.“

 

Ob die Bündelung der Zuständigkeiten für Verkehr und Digitales in einem Ressort die dringend erforderlichen Beschleunigungseffekte auch in allen anderen Bereichen der Gesellschaft und Wirtschaft bringen kann, bleibt abzuwarten. „Beim Thema Kompetenzbündelung sollte zudem genau geschaut werden, wo diese gebündelt werden soll, um mehr Bürokratie durch zusätzliche Behördenstrukturen unter allen Umständen zu vermeiden“, betont Grützner. Der VATM setzt sich weiterhin für eine personell und finanziell gut ausgestattete, schlagkräftige und agil agierende Digitalagentur ein, die auch ressortübergreifende Themen aufbereiten und einer schnellen Umsetzung zuführen kann.

 

Bei Verbraucherschutzregelungen appelliert der VATM für Augenmaß. Sie müssten sich an der Praxis und Realität orientieren und den Kunden einen echten Nutzen bescheren. „Auch pauschalierte Schadensersatzansprüche bei der Unterschreitung von Bandbreiten wird man nicht rein mathematisch angehen können, sondern auf das Maß der kundenseitigen Nutzbarkeit abstellen müssen“, gibt der VATM-Geschäftsführer zu bedenken.

 

„Alles in allem viele gute Ansätze, die nun gemeinsam diskutiert, weiterentwickelt und zügig umgesetzt werden müssen“, lautet Grützners erstes Fazit zum Thema Digitalisierung und Gigabit-Ausbau im Koalitionsvertrag.