16 Jul NIS-2-Richtlinie: Time is running out, gesamte TK-Branche betroffen
Aktuell wird die wichtigste Cybersicherheitsregelung der Bundesregierung im Eiltempo erarbeitet. Das „Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung“ (NIS2UmsuCG) zeichnet sich nicht nur durch seinen sperrigen Namen, sondern vor allem durch seine äußerst hohe Komplexität aus. Unternehmen müssen sich unter anderem mit den Themen Cyber-Risikomanagement, Kontrolle und Überwachung sowie Umgang mit Cyber-Zwischenfällen und der Stärkung ihrer Resilienz befassen. Für die Geschäftsführungen der betroffenen Organisationen werden strengere Haftungsregeln gelten.
Gemeinsam mit dem KRITIS-DachGesetz gehört dieses Gesetz zu den beiden großen Verfahren des Bundesministeriums des Innern und für Heimat im sensiblen Sicherheitsbereich. Der VATM war von Beginn an am Prozess der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie der EU beteiligt und hat frühzeitig auf viele für die Branche besonders kritische Punkte aufmerksam gemacht. Vor allem ging es um ein kohärentes und konsistentes Vorgehen mit dem KRITIS-DachG, eine realistische Begrenzung der neuen Belastungen für die Mitgliedsunternehmen, um eine effiziente EU-weite Harmonisierung und damit um einheitliche Regeln für physische Sicherheit und Cybersicherheit.
Für die Branche von besonderer Relevanz: Aufgrund der neuen Kriterien bei “wichtigen” und “besonders wichtigen Einrichtungen” hat sich die Zahl der betroffenen Unternehmen um ein Vielfaches erhöht. Betroffen ist nahezu der gesamte Telekommunikationssektor.
Im Laufe des äußerst zeitkritischen Prozesses hat der VATM maßgeblich dazu beigetragen, dass viele Problempunkte entschärft werden konnten. Hierzu gehört insbesondere die Vermeidung von Doppelzuständigkeiten und Doppelregulierung, die vor allem den TK-Sektor enorm belastet hätte. Damit konnte erheblicher Bürokratie-Aufwand für unsere Mitgliedsunternehmen abgewendet werden.
Das sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. In Gänze wird der Druck beim Innenministerium äußerst hoch bleiben. Neben der engen, von Seiten Brüssel vorgegebenen Umsetzungsfrist bis Oktober 2024 muss auch der nötige Haushalt für die Umsetzung des Gesetzes stehen. Gleichzeitig lässt der nächste Entwurf eines KRITIS-DachGesetzes weiterhin auf sich warten. Wir rechnen damit, dass die aktuell vorgesehenen Fristen nicht eingehalten werden können. Unser Fokus liegt daher darauf, dass die nötigen Feinabstimmungen nicht im Zuge der Eile außen vor gelassen werden.