09 Jun Überzogene Anforderung bei der Versorgung mit Telekommunikationsdiensten: Schaden statt Nutzen für Bürger und Glasfaserausbau
Berlin/Köln, 09. Juni 2022. „Bestrebungen seitens der Bundesländer, die Mindestvorgaben im Rahmen der sogenannten Verordnung für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT) auf 30 Mbit/s im Download anzuheben, drohen eine schnelle Versorgung gerade der am stärksten betroffenen Bevölkerung unmöglich zu machen“, warnt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, mit Blick auf die anstehende Entscheidung in der morgigen Bundesratssitzung.
Zu Recht weist der neue Chef der Bundesnetzagentur (BNetzA), Klaus Müller, – bis vor kurzem oberster Verbraucherschützer Deutschlands – darauf hin, dass die besten Ergebnisse für Bürgerinnen und Bürger mit einer in Zukunft sukzessiv steigenden Versorgungsgrenze erzielt werden, da nur so die wirklich drängenden Fälle prioritär bearbeitet und versorgt werden können. „Eine Anhebung direkt von 10 auf 30 Mbit/s wäre daher nicht nur technisch nicht begründbar und rechtlich unzulässig, sondern absolut kontraproduktiv, da eine Vervielfachung der Antragsteller für die Behörde, aber auch die Versorgungsunternehmen nicht zu bewältigen wäre“, erläutert Grützner die Folgen.
Die BNetzA hat im Zuge der Entwicklung der TK-Mindestanforderungsverordnung (TKMV) die Mindestanforderungen mithilfe dreier Gutachten eruieren lassen. Bereits die von der BNetzA im ursprünglichen Entwurf gemachten Vorgaben (10 Mbit/s Download, 1,3 Mbit/s Upload, 150 ms Latenz) gehen über die gutachterlich empfohlenen Mindestvorgaben hinaus. „Die Bestrebungen der Bundesländer, die Mindestanforderungen für Down- und Upload nun noch weiter zu erhöhen, hätten erhebliche negative Auswirkungen auch auf den gesamten Glasfaserausbau in Deutschland“, befürchtet Grützner. Viel zu viele einzelne Anschlüsse zu verlegen, würde bedeuten, dass tausende systematisch geplante Anschlüsse zurückgestellt werden müssten.
Die nun länderseitig eingeforderte Anhebung der Mindestanforderungen an die Latenz um 100 Prozent ist ebenfalls sachlich nicht gerechtfertigt. Sie verhindert außerdem die schnelle und kurzfristige Versorgung per Funk und Satellit für Haushalte, die am schlechtesten versorgt sind und noch einige Zeit auf einen Glasfaseranschluss werden warten müssen. Alle zu erbringenden Dienste funktionieren – wie die Gutachten selbst ausweisen – auch mit einer Latenz deutlich oberhalb von 150 ms.
Eine Renaissance der Kupferanschlüsse wäre eine weitere, technisch bedingte Folge, da ein paar Megabit mehr hierüber günstiger zu erreichen sind als der eigentlich angestrebte Glasfaserausbau ganzer Ortschaften. Durch die zusätzlichen völlig ineffizienten Einzelausbaumaßnahmen und die fehlende Planbarkeit von bis zu vier Millionen Verfahren würde vielen Kooperationen mit den Bundesländern oder Kommunen die Grundlage entzogen.
Eine detaillierte Positionierung der Branche zur Anhebung der Mindestanforderungen steht hier zur Verfügung.