RaVT – Mehr Download ist nicht „mehr Geschwindigkeit“ für alle

RaVT – Mehr Download ist nicht „mehr Geschwindigkeit“ für alle

Ein schwieriger Dauerbrenner für Branche und Politik ist das „Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten“ (RaVT) oder fälschlicherweise auch „Recht auf schnelles Internet“ genannt. Im Zuge des jüngsten Prüfberichts der BNetzA zur jährlichen Evaluation und Überarbeitung des Universaldienstes wurde die Mindestversorgung von 10 auf 15 Mbit/s im Download sowie von 1,7 auf 5 Mbit/s im Upload erhöht.

Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass dies ein sinnvoller Schritt ist. Jedoch ergibt sich dieser nicht aus den Gutachten, die die BNetzA vorgelegt hat. Fernab technischer Notwendigkeiten ist es der politische Wille, der die Up- und Downloadvorgaben erhöht hat. Die Folge: Es werden sich noch mehr Anträge bei der BNetzA häufen, die am Ende des Tages durch mangelnde Kapazitäten der Behörde nicht vernünftig abgearbeitet werden können. Der Anspruch auf die Versorgung mit Telekommunikationsdiensten hat bislang nur in sehr wenigen Fällen zu einer Verpflichtung geführt. Für die TK-Branche sind die Verfahren mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden, der unnötig Kapazitäten bindet und damit den eigenwirtschaftlichen Ausbau in der Fläche behindert.

Der VATM drängt daher BNetzA und Politik seit langem – gemeinsam mit anderen Verbänden – zu einer klugen und praktikablen Lösung für die betroffenen Haushalte.