20 Dez Staat muss sich von seinen Anteilen an der Deutschen Telekom trennen
VATM begrüßt ausdrücklich die klaren Worte der Monopolkommission: Der Staat muss sich von seinen Anteilen an der Deutschen Telekom trennen.
Seit vielen Jahren fordert nicht nur die Monopolkommission, sondern auch die FDP, dass sich der Staat als Miteigentümer der Telekom zurückzieht. Der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Dr. Kühling, spricht ganz aktuell zu Recht von einer nicht heilsamen Interessenskollision des Staates als Aktionär, Regulierer und Gesetzgeber. Die Sorgen in Teilen der Politik, dass ein Verkauf die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik gefährden könnte, widerlegt ein Gutachten von Prof. Dr. Justus Haucap im Auftrag des VATM, das sehr deutlich die völlig ausreichenden modernen Schutzmechanismen aufzeigt.
Besonders wichtig wird die objektive Wettbewerbssicht beim Glasfaserausbau und der Migration von Kupfer auf Glas. Immer weitere Regulierungserleichterungen, die den so wichtigen Wettbewerb zu Gunsten unserer Wirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger erschweren, drohen die marktbeherrschende Situation im Kupferbereich nun auch beim Glasfaserausbau zu verfestigen. Nicht nur volkswirtschaftlich unsinniger strategischer Überbau bestehender Gigabit- und Glasfaserinfrastrukturen schadet dem Land und der Digitalisierung, sondern auch Kooperations- und Zugangsbedingungen, die auf die Bedürfnisse der Telekom, nicht aber auf den gesamten Markt ausgerichtet sind.
Auf Basis der bestehenden Regulierung erzielt die Deutsche Telekom Jahr für Jahr erhebliche Überrenditen, indem sie die Vorleistungsprodukte ihres abgeschriebenen Kupfernetzes auf Basis von aktuellen Wiederbeschaffungskosten berechnen darf. Die Studie von Prof. Dr. Peter Winzer (Telekommunikations- und Medienwirtschaft, Hochschule RheinMain, Wiesbaden) belegt eindrucksvoll: Durch die jahrelangen Überzahlungen werden die Investitionen der Telekom in Glasfaserinfrastruktur bis 2024/25 in Höhe von ca. 14,5 Mrd. Euro zu 57 % bzw. mit 8,2 Mrd. Euro von den Wettbewerbern „mitfinanziert“. Derartige Quersubventionierungsmöglichkeiten bestehen zu Gunsten anderer Mitwettbewerber und Investoren nicht. Eine deutliche Schieflage im Markt, die Zugangsmöglichkeiten zu den mitfinanzierten Netzen zu fairen Bedingungen zwingend erforderlich macht. Die Open-Access-Angebote der Telekom müssen auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und der diese versorgenden Spezialanbieter zugeschnitten sein. Die EU hat dies für die Zukunft der EU-Mitgliederstaaten erkannt und die Regulierung des Geschäftskundenmarktes angeordnet. In Deutschland ist die Umsetzung lückenhaft und muss dringend nachgebessert werden, wenn wir bei Digitalisierung in Deutschland aufholen wollen.
Ein Ende der Staatsbeteiligung an der Deutschen Telekom ist seit Jahren eines der Kernanliegen der FDP. Wir brauchen nun ein kluges Konzept, wie sich der Staat von den Telekom-Anteilen in den nächsten Jahren wird trennen können und wie Marktmacht der Telekom verhindert oder zumindest durch kluge Regulierung ausgeglichen werden kann.
Die aktuelle Studie von Prof. Dr. Winzer „Anforderungen an eine wettbewerbsorientierte Regulierung der Glasfaseranschlüsse der Deutschen Telekom vor dem Hintergrund der über die Vorleistungsentgelte gezahlten Investitionsbeiträge“ lesen Sie hier. Das Gutachten „Ökonomische Evaluation der
Bundesanteile an der Deutschen Telekom AG“ von Prof. Dr. Haucap und Dr. Christiane Kehder, DICE Consult GmbH, lesen Sie hier.