20 Dez Suboptimal geregelter Verbraucherschutz – Rechtssicherheit für VerbraucherInnen und Unternehmen schaffen
Besonders problematisch sind die im Gesetz vorgesehenen Minderungsrechte. Im Festnetz stehen die TK-Anbieter dabei vor der großen Herausforderung, dass individuelle Leistungsangaben bei Kupfernetzen kaum seriös möglich sind, da mit jedem Meter Kupfer die Leistung abnimmt, die Kabelqualität im Wohnhaus ebenso wie kundenseitige Einstellungen an den Endgeräten oder WLAN zu enormen Schwankungen oder Verschlechterungen führen.
Vor allem aber sind Schwankungen aufgrund meist hoher Reserven in den Netzen oft völlig unerheblich für Internetnutzung und ruckelfreie Videos. Selbst solche Schwankungen bedeuten oft keine Nutzungseinschränkungen, sodass rein mathematische Minderungsrechte oder gar „Zuviel-Zahlungen“ – wie vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) „errechnet“ – unsinnig sind und keinen Bestand vor den Gerichten haben können.
Im Mobilfunk macht das gesetzlich vorgesehene Minderungsrecht noch weniger Sinn, da die für den einzelnen Kunden nutzbare Bandbreite unter anderem davon abhängt, wie viele Nutzer sich noch in der jeweiligen Mobilfunkzelle befinden, und wie stark diese punktuell an einem Ort durch individuell sehr unterschiedliche Datennutzungen der KundInnen belastet werden. Eine beliebige Maximalleistung an jedem Ort zu jeder Zeit ist in Funknetzen nicht wirtschaftlich realisierbar und für die Kunden nicht bezahlbar. Die Schließung einzelner noch unversorgter Gebiete hat demgegenüber deutlichen Vorrang und wird von den Unternehmen mit Nachdruck vorangetrieben.