17 Sep TK-NaBeG: Kommt endlich Fahrt in das Beschleunigungsgesetz? Mitnichten!
Damit das TK-Netzausbaubeschleunigungsgesetz (TK-NaBeG) seinem Namen tatsächlich gerecht wird, muss sich noch einiges tun. Zwar hat das Gesetz nach monatelanger Verzögerung im Juli das Kabinett passiert, doch ist viel Potenzial im Kompetenzstreit der verschiedenen Ministerien verschenkt worden. Worauf kommt es jetzt an?
Zusammengefasst sind aus Sicht des VATM insbesondere die folgenden Punkte wichtig, die auch in einer umfangreichen VATM-Stellungnahme genannt wurden:
Ausbau der digitalen Infrastruktur als höchste Priorität betrachten
Der VATM begrüßt, dass dem Ausbau von Telekommunikationsnetzen, vorerst in Teilen, ein “überragendes öffentliches Interesse” bescheinigt wird. Der Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur ist für den Glasfaser- und Mobilfunkausbau jedoch ganzheitlich zu betrachten und entsprechend auch ganzheitlich als “im überragenden öffentlichen Interesse” einzustufen. Eine Unterscheidung zwischen dem Festnetz- und Mobilfunkausbau ist weder sachgerecht noch mit Blick auf die Ausbauziele nachvollziehbar. Dieses muss somit bezüglich der naturschutzrechtlichen Prüfung uneingeschränkt auch für den gesamten Festnetzbereich gelten.
Keine zusätzlichen Verschärfungen der Verbraucherschutzregeln
Eine weitere Verschärfung der erst 2021 geänderten Regelungen zur Minderung im Falle von Abweichungen bei der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeit des Internetzugangs entbehrt jeder sachlichen Grundlage. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten, Bürokratie und somit auch Ausbauhemmnisse. Den Unternehmen werden Investitionsmittel entzogen, die für den Netzausbau fehlen.
Genehmigungsverfahren weiter vereinfachen und verkürzen
Die Genehmigungsfristen gemäß § 127 TKGneu wurden geändert, aber nicht wirklich verkürzt. Der Anwendungsbereich für genehmigungsfreie Baumaßnahmen sollte praxistauglich geregelt werden.
Alle verfügbaren Beschleunigungsfaktoren nutzen
Es sind noch lange nicht alle Ausbaupotenziale ausgeschöpft. Um die gesteckten Ziele der Bundesregierung zu erfüllen, müssen diese vollständig genutzt werden. Hierzu gehört unter anderem die Umsetzung der baurechtlichen Genehmigungsfiktion in Kombination mit einer Vollständigkeitsfiktion für Mobilfunkmasten (s. Bund-Länder-Beschleunigungspakt von November 2023), ein Liegenschaftsatlas, der zügig und lückenlos zur Verfügung gestellt wird, vollständige und sichere digitalisierte Genehmigungsverfahren, und einiges mehr.
Mit dem Kabinettsbeschluss startete nun das parlamentarische Verfahren, und es lässt positive Tendenzen erkennen. Zwar scheint die Ampel noch uneins, das „überragende öffentliche Interesse“ auch für den Festnetzsektor zu verankern. Auf Landesebene allerdings haben sich viele Bundesländer gewillt gezeigt, genau dieses Passus im Sinne einer ganzheitlichen Beschleunigung zu ändern.
Am 27. September findet die nächste Bundesratssitzung statt, in der viele Änderungsanträge der Länder diskutiert werden. Mit der Gegenäußerung des Bundes folgt die erste Lesung im Deutschen Bundestag Anfang Oktober, und damit die öffentliche Anhörung, in die sich der VATM einbringen wird.
Ziel der Ampel sei es, das Gesetz bis Ende Oktober/Anfang November zu verabschieden.