14 Nov Was die Neuwahl für Digital-Gesetze bedeutet
Die FDP ist nicht mehr Teil der Ampelkoalition, die Bundesregierung aus SPD und Grünen hat keine Mehrheit mehr im Bundestag. Nun steht fest, dass die vorgezogenen Neuwahlen zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 stattfinden sollen. Daraus ergibt sich die Unsicherheit, ob und welche Gesetzesvorhaben überhaupt noch zum Abschluss gebracht werden können. Bisher soll versucht werden, zumindest die „großen“ Gesetze, Haushalt, Ukraine-Hilfe und Rentenreform, noch in diesem Jahr zu verabschieden. Digitalpolitische Gesetze gehörten zunächst nicht zu den genannten. Für nicht abgeschlossene Verfahren greift die Diskontinuitäts-Klausel: Entwürfe würden verfallen und müssten in der nächsten Legislatur neu beraten werden. Aktuell scheint für einige „unserer“ Vorhaben aber doch noch eine parlamentarische Verabschiedung in dieser Legislaturperiode realistisch:
- NIS-2: Die Frist der EU zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie hat Deutschland bereits gerissen. Bei der Sachverständigenanhörung forderten Experten umfangreiche Nachbesserungen. NIS-2 steht für „Netzwerk- und Informationssicherheit 2“ und ist auch als Richtlinie zur Stärkung der Cyberresilienz bekannt. Damit sollen Unternehmen und Behörden verpflichtet werden, bestimmte Anforderungen zur Abwehr von Cyberattacken einzuhalten und bestehende Sicherheitslücken und erfolgte Angriffsversuche zu melden. „NIS-2 ist wichtig, hat Priorität und hätte schon längst vorliegen müssen“, sagte Ex-Staatssekretärin Daniela Kluckert (FDP) nun beim Digitalgipfel des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IDW).
- KRITIS-DachG: Das KRITIS-Dachgesetz (Kritische Infrastrukturen) definiert, welche Unternehmen und Einrichtungen mit Blick auf den physischen Schutz für die Gesamtwirtschaft verpflichtende Resilienzmaßnahmen ergreifen müssen. Es ist damit eng mit NIS-2 verflochten. Bundesinnenministerin Nancy Faeser schrieb nach dem Ampel-Bruch an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: „Die viele Arbeit, die in diesen Vorhaben steckt, ist mit der jüngsten Entwicklung keineswegs verloren. Wir werden sie im Parlament beraten und zur Abstimmung stellen, weil sie keinen Aufschub dulden“.
- TK-NABEG: Das Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz hat bereits deutlich mehr als ein Jahr Verspätung und ist für unsere Branche von besonderer Bedeutung. Es ist so gut wie abstimmungsreif, wenn man davon absieht, dass bei der Sachverständigenanhörung im Digitalausschuss nochmals darauf gedrungen wurde, das „überragende öffentliche Interesse“ nicht nur für den Mobilfunk-Ausbau, sondern auch für den Glasfaserausbau festzuschreiben. Auch der VATM hat viele Monate lang für die Verabschiedung dieses Gesetzes gekämpft. Sollte das Gesetz nicht mehr in dieser Legislaturperiode parlamentarisch gelingen, würde es unter die Diskontinuität fallen und unter einer neuen Bundesregierung komplett neu aufgesetzt werden müssen. Da nicht absehbar ist, welche Koalition Deutschland künftig regieren wird, droht die Gefahr, dass die erreichten positiven Beschleunigungsimpulse des Gesetzes, vor allem das überragende öffentliche Interesse, nicht mehr gesetzt werden. Kurz vor der nächsten Digitalausschuss-Sitzung am 13.11. ist durchgesickert, dass die Union die Abstimmung vertagen will.
Ampelbruch besiegelt das Ende weiterer wichtiger Gesetzesinitiativen
Folgende Gesetzesvorhaben werden eine parlamentarische Verabschiedung in den letzten Sitzungswochen im Bundestag voraussichtlich nicht mehr erreichen:
- E-Evidence: EU-Richtlinie und Verordnung, mit denen Ermittler landesgrenzenübergreifend leichter an Inhaltsdaten, Verkehrsdaten und andere elektronische Beweismittel kommen und Diensteanbieter direkt ansprechen können.
- AI Act: EU-Regulierung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz, muss eigentlich bis August 2025 umgesetzt werden.
- Sicherheitspaket: Gesetzespaket, um die innere Sicherheit nach dem islamitischen Angriff von Solingen zu verbessern; in digitaler Hinsicht betrifft dies u. a. die Vorratsdatenspeicherung bzw. Quick-Freeze
- Data-Governance-Gesetz: schafft Strukturen für neutrale Dienste als Datenübermittler, die den Datenaustausch zwischen Unternehmen, Behörden und Privatpersonen erleichtern.
- Data Act: verpflichtet unter anderem Hersteller von smarten Geräten und Maschinen dazu, den Nutzerinnen und Nutzern den Zugang zu den von den Geräten erzeugten Daten zu gewähren.
- Cyber Resilience Act: Cyberresilienz für digitale Geräte
- BSI-Zentralstelle: Stärkung der Unabhängigkeit des BSI und seine Rolle als Zentralstelle im Bund-Länder-Verhältnis.