14 Nov Sender dürfen weiterhin Mehrwertdienste nutzen
In letzter Minute ist es dem VATM gelungen, einen äußerst kritischen Passus aus dem Medienstaatsvertrag zu streichen und damit das Ende der Telefon-Mehrwertdienste im öffentlichen-rechtlichen Rundfunk zu verhindern. Dies hat der Branche Umsätze in Millionenhöhe gerettet.
Die Reform des Medienstaatsvertrags durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer sah unter anderen vor, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk de facto keine Telefonmehrwertdienste mehr nutzen dürfte. Dieser Vorschlag hätte die beliebten Telefon-Abstimmungen (sog. MABEZ Rufnummern) unmöglich gemacht – mit gravierenden Folgen für unsere Mitglieder. Denn eine Alternative zu Tele-Abstimmungen, die es Millionen Zuschauer- und Zuhörerinnen ermöglicht, innerhalb kurzer Zeit ein valides Abstimmungsergebnis zu generieren, bietet sich im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Sendungen nicht. Letztlich hätte sich eine weitere Umsatzsäule zahlreicher TK-Anbieter in Richtung Internet und Online-Dienste verabschiedet.
Der VATM hat sich klar gegen diesen Vorschlag positioniert. Dank der dezidierten Stellungnahme des VATM und dem intensiven Austausch mit dem zuständigen Referenten wurde der kritische Passus aus dem Medienstaatsvertrag gestrichen. Der Erfolg unterstreicht, dass der VATM auch in Bereichen der Medienpolitik effektiv Einfluss nehmen kann, um die Interessen der Mitglieder zu vertreten und zu schützen.