Marktmachtmissbrauch: Verbände fordern Verfahren gegen Telekom 

Marktmachtmissbrauch: Verbände fordern Verfahren gegen Telekom 

Drei Jahre Hängepartie ohne Entscheidung, völliges Abtauchen der Bundesnetzagentur. Der finale Monitoringbericht der Regulierungsbehörde, in dem Fälle von möglichem strategischen Überbau neutral gesammelt werden sollten, lässt weiter auf sich warten. Nach der Veröffentlichung eines Zwischenberichts im April vergangenen Jahres wurden Behörden-Internas veröffentlicht, aus denen ersichtlich wurde, dass das BMDV Einfluss genommen hat, um die Deutsche Telekom weniger zu belasten. Die BNetzA selbst hat bis heute offen gelassen, ob sie das Verfahren um das Branchenmonitoring überhaupt weiterführen würde.

Allerdings hatte die BNetzA bereits im Zwischenbericht der Monitoringstelle detailliert festgestellt, dass die Telekom in mehr als der Hälfte der von den Wettbewerbern gemeldeten Doppelausbau-Fälle nur die besonders lukrativen Kerngebiete mit Glasfaser versorgt hat. Ebenfalls nachgewiesen wurde, dass das Unternehmen in mehr als 50 Prozent dieser Fälle kurzfristig auf die Ausbaupläne von Wettbewerbern reagiert hat. Ziel der Telekom war eindeutig, leistungsstarke Wettbewerber vom Ausbau abzuhalten und letztlich aus dem Markt zu drängen. Der möglichst schnelle, flächendeckende Glasfaserausbau erfordert aber ein so hohes Tempo und Investitionsvolumen für Deutschland, dass dieses Ziel nur als gemeinschaftliche Leistung aller Marktakteure zu stemmen ist.

BREKO und VATM haben in einem gemeinsamen Anschreiben die Bundesnetzagentur (BNetzA) unmissverständlich aufgefordert, gegen dieses missbräuchliche Verhalten eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht tätig zu werden. Die beiden Branchenverbände sehen in dem Verhalten der Telekom einen klaren Missbrauch ihrer Marktmacht und die Voraussetzungen für ein entsprechendes Einschreiten der Behörde als gegeben an. Die Bundesnetzagentur ist schon bei einem entsprechenden Anfangsverdacht verpflichtet, unverzüglich ein Verfahren zur Überprüfung einzuleiten (§ 50 Abs. 3 TKG).

Die Anhaltspunkte für ein solches Fehlverhalten der Telekom liegen mit der festgestellten Abweichung der Ausbaupraktiken vom normalen Wettbewerbsverhalten und dem festgestellten Verdrängungspotential seit Anfang an vor. Passiert ist seitdem viel zu wenig, um genau zu sein nichts. Der Vorgang hat damit auch in weiten Teilen der Branche Vertrauen in die Marktaufsicht zerstört. Dabei ist klar: Die BNetzA darf das Verhalten der Telekom nicht länger lediglich beobachten und die Interessen des Ex-Monopolisten durch Abwarten effektiv schützen. Eine umgehende förmliche Untersuchung und geeignete Abhilfemaßnahmen sind dringend geboten. Die vom strategischen Überbau der Telekom betroffenen Unternehmen und ihre Branchenverbände werden die Bundesnetzagentur bei der Sachverhaltsermittlung selbstverständlich weiterhin unterstützen. Allerdings wird eine neue Bundesregierung auch den Beweis antreten müssen, dass mit einem wettbewerblich orientierten Leitbild ein bloßes Aussitzen von Marktmachtmissbrauch nicht vereinbar ist.