31 Mai Überzogene RaVT-Anforderung: Schaden statt Nutzen
Bestrebungen seitens der Bundesländer, die Mindestvorgaben im Rahmen der Verordnung für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT) auf 30 Mbit/s im Download anzuheben, drohen eine schnelle Versorgung der Bevölkerung zu verhindern und wären ein Pyrrhussieg für alle besonders schlecht oder gar nicht versorgten Haushalte.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Zuge der Entwicklung der TK-Mindestanforderungsverordnung (TKMV) die Mindestanforderungen mithilfe dreier Gutachten eruieren lassen. Bereits die von der BNetzA im ursprünglichen TKMV-Entwurf gemachten Vorgaben (10 Mbit/s Download, 1,3 Mbit/s Upload, 150 ms Latenz) gehen über die gutachterlich empfohlenen Mindestvorgaben hinaus. Die Bestrebungen der Bundesländer, die Mindestanforderungen für Down- und Upload nun noch weiter zu erhöhen, hätte erhebliche negative Auswirkungen auf den Glasfaserausbau in Deutschland.
Zu Recht weist der neue Chef der BNetzA, Klaus Müller, – bis vor kurzem oberster Verbraucherschützer Deutschlands – darauf hin, dass die besten Ergebnisse für Bürgerinnen und Bürger mit einer in Zukunft sukzessiv steigenden Versorgungsgrenze erzielt werden, da nur so die wirklich schlimmen Fälle prioritär bearbeitet und versorgt werden können. Eine Anhebung direkt von 10 auf 30 Mbit/s wäre daher nicht nur technisch nicht begründbar und rechtlich unzulässig, sondern absolut kontraproduktiv, da eine Vervielfachung der Antragsteller für die Behörde, aber auch die Versorgungsunternehmen nicht zu bewältigen wäre.
Die jetzt neu eingeforderte und völlig unnötige Anhebung der Mindestanforderungen an die Latenz um 100 Prozent verhindert außerdem die schnelle und kurzfristige Versorgung per Funk und Satellit für Haushalte, die am schlechtesten versorgt sind und noch länger auf einen Glasfaseranschluss werden warten müssen. Der Einsatz von diesen Technologien wäre bei einer solchen Verdoppelung der Latenzzeiten nahezu ausgeschlossen. Eine Renaissance der Kupferanschlüsse wäre eine weitere, zwingende Folge. Vielen Kooperationen mit den Bundesländern oder Kommunen würde die Grundlage entzogen.
Eine detaillierte Positionierung der Branche zur Anhebung der Mindestanforderungen lesen Sie hier.