Unstrukturierte Förderung droht den Glasfaserausbau auszubremsen

Unstrukturierte Förderung droht den Glasfaserausbau auszubremsen

Mit großer Sorge begleitet die Branche die politischen Weichenstellungen für den Glasfaserausbau bis 2030. Aktuell läuft Deutschland Gefahr, die Chance auf einen schnellen Glasfaserausbau zu verspielen. Das offensichtlich angestrebte Ziel, bei der Bundesförderung von einer notwendigen Staffelung der Förderung abzusehen und stattdessen Markterkundungs- und Förderverfahren in beliebiger Reihenfolge und völlig undosiert zu ermöglichen, gefährdet massiv den Ausbau und damit auch privatwirtschaftliche Investitionen. Es droht vielerorts die absurde Situation, dass Fördermittel in erheblichem Umfang nach dem Zufallsprinzip dorthin gelenkt werden, wo bis 2030 problemlos ganz oder weitestgehend ein eigenwirtschaftlicher Ausbau möglich wäre. Dort aber, wo diese Gelder tatsächlich für einen flächendeckenden Glasfaserversorgung notwendig wären, würden sie nur schwer ankommen. Gleichzeitig würden sich die Bedingungen für das eigenwirtschaftliche Engagement deutlich verschlechtern, wenn die im Koalitionsvertrag niedergelegten, wichtigsten strukturellen Maßnahmen für die Förderung gegenüber den Ländern nicht durchgesetzt werden können.

Die Zeit ist knapp, den eingeschlagenen Kurs noch zu korrigieren. Die Branche hat in den vergangenen Wochen Lösungen entwickelt, die – und darin sind sich Bund, Länder, Kommunen und Unternehmen einig – staatliche Fördermittel dort einsetzen, wo keine Perspektive für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau besteht.

Ausgangspunkt: Es sollten zum einen Markterkundungsverfahren (MEV) zielgerichtet in Kommunen gestartet werden, in denen im hohen Maße tatsächlich förderbedürftige Adressen zu erwarten sind. Andererseits sollten sie auch dort zur Anwendung kommen, wo Fördermittel einen konkret geplanten eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau sinnvoll im Sinne einer flächendeckenden Erschließung der Kommunen ergänzen.

Markterkundungsverfahren: Auf Basis dieses Ansatzes sollten die – nach dem Vorschlag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) für MEV zur Verfügung stehenden förderfähigen Adressen (pro Jahr und Bundesland) – zu einem Stichtag (z. B. 01.07.2022) von den Projektträgern festgestellt und dann zu jeweils 50 Prozent wie folgt verteilt werden:

  • a) Markterkundungsverfahren können für 50 Prozent der förderfähigen Adressen (Stichtag 01.07. eines Jahres) von den Kommunen dort ausgelöst werden, wo ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht greift bzw. nicht zu erwarten ist. Die Kommunen sind dabei in der Auswahl vollkommen frei, orientieren sich aber sinnvollerweise an den Ergebnissen der vom BMDV zur Verfügung gestellten Potentialanalyse oder nutzen eigene Analysen.
  • b) Markterkundungsverfahren können für 50 Prozent der förderfähigen Adressen (Stichtag 01.07. eines Jahres) von den Kommunen dort ausgelöst werden, wo Unternehmen eine konkrete Planung für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau zugesagt haben, dieser Ausbau aber nicht alle förderfähigen Adressen der betroffenen Kommune erfasst. In diesem Fall ist anzuerkennen, dass ein erhebliches Interesse der Kommunalverantwortlichen besteht, den vollständigen Ausbau schnellstmöglich zu erreichen und keine vorübergehenden Lücken zu hinterlassen, die sich nur schwer oder extrem teuer mit isolierter späterer Förderung schließen lassen. Aber auch hier sind die Kommunen vollkommen frei, ob ein MEV ausgelöst werden soll.

 

Um die zur Verfügung stehenden Planungs- und Baukapazitäten bestmöglich zu verteilen und das Ausbautempo so hoch wie möglich zu halten, ist eine Staffelung der förderfähigen Adressen auf mindestens vier Jahre erforderlich. Bei einer höheren Zahl an jährlich für Förderprojekte zur Verfügung stehenden förderfähigen Adressen wird die Dynamik des eigenwirtschaftlichen Ausbaus ausgebremst. Die Zielsetzung des flächendeckenden Glasfaserausbaus bis 2030 kann dann nicht erreicht werden. Zudem besteht ohne eine Staffelung die große Gefahr, dass nicht für alle Förderausschreibungen Angebote abgegeben werden. Die wirtschaftlich unattraktivsten – und somit eigentlich förderbedürftigsten – Gebiete werden in einem Szenario ohne Staffelung daher auch mit einer Förderung nicht zeitnah erschlossen werden können.