VATM fordert: Geschäftskundenmarkt darf nicht länger „unter dem politischen Radar“ bleiben

VATM fordert: Geschäftskundenmarkt darf nicht länger „unter dem politischen Radar“ bleiben

BNetzA bestätigt regulierungsbedürftige Marktmacht der Telekom – Regulierungsverfügung dringend erforderlich

Köln, 04.09.2024. Die Deutsche Telekom ist auch im TK-Marktsegment der Geschäftskunden marktmächtig. Das ist das Fazit der jüngst veröffentlichten Marktanalyse der Bundesnetzagentur.

„Geschäftskunden sind für die TK-Branche ein äußerst wichtiges Marktsegment, das allerdings in der politischen Wahrnehmung und beim Regulierer vielfach unterm Radar bleibt“, sorgt sich VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer. Dabei wird ein Drittel des Umsatzes im TK-Markt, mehr als 21 Mrd. € in 2023, im Geschäftskundensegment generiert. Zum Ende des letzten Jahres hält die Deutsche Telekom davon mehr als 61 Prozent und hat in den letzten Jahren immer wieder Marktanteile zurückgewonnen (25. Marktanalyse 2023 von VATM und Dialog Consult: https://www.vatm.de/marktstudien/).

„Zu Recht kommt die BNetzA in ihrer Bewertung zu dem Schluss, dass die Wettbewerber nicht in der Lage sind, einen signifikanten Wettbewerbsdruck auf die Telekom auszuüben“, sagt Ufer. „Wir begrüßen daher, dass die Behörde mit der jetzt anstehenden Regulierungsverfügung endlich mehr Wettbewerb in diesem wichtigen Markt ermöglichen will.“

Diese Verfügung müsse jetzt schnell auf den Weg gebracht werden – im Interesse aller Geschäftskunden, die auf breite und attraktive Angebote und Preise im Markt und die bestmögliche digitale Versorgung warteten. „Es ist äußerst bedauerlich, dass die BNetzA aufgrund langwieriger Prozesse erst vor kurzem die so wichtige Marktanalyse vorgelegt hat, obwohl die Daten bereits vor fünf Jahren abgefragt wurden. Dennoch ist keinem im Markt – weder Geschäftskunden noch Anbietern – geholfen, wenn durch eine erneute, langwierige Marktdatenerhebung die drängenden Entscheidungen zur Regulierungsverfügung aufgeschoben werden“, so der Geschäftsführer. Eine weitere Verzögerung werde dazu führen, dass die Telekom ihre Marktmacht ausbaue. Dies schade der gesamten deutschen Wirtschaft, die von vielfältigen, individuellen und auf die besonderen Bedürfnisse der Geschäftskunden zugeschnittenen Angebote in Folge eines funktionierenden Wettbewerbs profitiere.

Einen ersten, längst überfälligen Schritt hat die BNetzA bereits getan, indem sie die Notwendigkeit im Markt erkannt und die Bandbreitengrenze für regulierte Vorleistungen von 155 Mbit/s aufgehoben hat. „Mit diesem Anachronismus im Markt aufzuräumen, hat der VATM seit langem gefordert. Geschäftskunden benötigen selbstverständlich deutlich höhere Bandbreiten als Privatkunden und natürlich deutlich mehr als 155 Mbit/s, und zwar reguliert“, betont Ufer.

Die Verfügung sei ein zentraler Baustein für die zügige Digitalisierung von Industrie und Wirtschaft durch leistungsstarken Wettbewerb. „Viele Innovationen, Produkt- und Preisoffensiven kommen von den Wettbewerbern. Wenn der Regulierungsrahmen nicht passt, zahlen am Ende die Geschäftskunden die Zeche“, mahnt der Geschäftsführer.