28 Aug VATM mahnt: Bundesnetzagentur ist nicht Erfüllungsgehilfe der Politik Unabhängigkeit ist zentrale Voraussetzung für die Sicherstellung von Wettbewerb
Köln, 27.08.2024. Das Verwaltungsgericht Köln hat in seinem gestrigen Urteil zur 5G-Mobilfunkvergabe im Jahr 2018 in seltener Schärfe das Vorgehen von Bundesnetzagentur und Bundesregierung kritisiert. „Wir beobachten die politische Einflussnahme auf wichtige Markt–entscheidungen der Bundesnetzagentur mit großer Sorge,“ sagt VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer. „Das Gericht hat mit seiner gestrigen Urteilsbegründung vor allem die Politik klar in die Schranken gewiesen.“
Der Wettbewerb auf einem nach wie vor sehr sensiblen TK-Markt sei ganz wesentlich von den Entscheidungen der Bundesnetzagentur abhängig. „Die Unabhängigkeit dieser Behörde ist der maßgebliche Garant für faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Branche“, betont Ufer.
Sechs Jahre nach der 5G-Mobilfunkvergabe drohe nun, dass das Kapitel derWettbewerbsregulierung neu aufbereitet werden müsse. Rechtssicherheit für alle Beteiligten sehe anders aus. Gerade die TK-Branche brauche in einer anhaltenden Hochinvestitionsphase unbedingt Planungssicherheit. „Die politische Einflussnahme der damaligen Bundesregierung auf die Entscheidung der Behörde schadet dem Image der Bundesnetzagentur“, bedauert Ufer. Ein solcher Vorfall dürfe sich nicht mehr wiederholen. „Die Bundesnetzagentur ist nicht der Erfüllungsgehilfe der Politik – weder bei der Frequenzvergabe noch bei Leerrohrentscheidungen“, betont der Geschäftsführer. „Entscheidungen der Bundesnetzagentur sind zentrale Stellschrauben im TK-Markt. Die Aufsichtsbehörde ist mit ihrem Know-how als Wettbewerbshüter unverzichtbar. Leider beobachten wir, dass die Verlockung des Einwirkens von Seiten der Politik groß ist. Auch das Agieren des Bundesdigitalministeriums im Frühjahr dieses Jahres anlässlich des Zwischenberichts der bei der Bundesnetzagentur geführten Monitoringstelle zum strategischen Überbau ist aus Sicht der Branche sehr unglücklich. Die Politik tut sich selbst, der BNetzA und der Branche keinen Gefallen, auf die regulatorische Entscheidungsfindung einzuwirken. Die Unabhängigkeit der BNetzA ist ein hohes Gut, das nicht auf diese Weise beschädigt werden darf. Wettbewerb in der Telekommunikationsbranche ist keinesfalls selbstverständlich und muss jeden Tag aufs Neue verteidigt werden.“
Dem VATM gehören die größten deutschen Telekommunikationsunternehmen an, insgesamt rund 180 auch regional anbietende Netzbetreiber, Diensteanbieter aber auch Zulieferunternehmen. Zudem steht der Verband für wichtige Investoren, die den Glasfaserausbau in Deutschland deutlich voranbringen werden. Die VATM-Mitgliedsunternehmen versorgen 80 Prozent aller Festnetzkunden und nahezu alle Mobilfunkkunden außerhalb der Telekom. Seit der Marktöffnung im Jahr 1998 haben die Wettbewerber im Festnetz- und Mobilfunkbereich Investitionen in Höhe von rund 100 Milliarden Euro vorgenommen. Sie investieren auch am stärksten in den zukunftssicheren Glasfaserausbau direkt bis in die Häuser. 90 Prozent der angeschlossenen Kunden nutzen die gigabitfähigen Netze der Wettbewerber.