12 Apr VATM-Pressestatement: Monitoringbericht der BNetzA zeigt klar die Dramatik des strategischen Überbaus der Telekom für die Glasfaserinvestitionen in Deutschland – Berichtspflicht für die Telekom ist jetzt zwingend notwendig, um weiteren Schaden zu verhindern
Den Monitoringbericht der Bundesnetzagentur analysiert VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer wie folgt:
„Es besteht kein Anlass, die Überbauproblematik zahlenmäßig herunterzuspielen, oder die Wirkung gegenüber Investoren, die wir dringend in Deutschland brauchen, zu verharmlosen. Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Zwischenbericht der Monitoringstelle zur Erfassung von doppelten Glasfaserausbauvorhaben der Telekom in Wahrheit ein verheerendes Zeugnis ausgestellt. Relevante Schlussfolgerungen werden allerdings nicht gezogen. Laut Bericht hat sich die Telekom bei der Mehrzahl der gemeldeten Doppelausbau-Fälle – wie von Seiten der Kommunen und Wettbewerber immer wieder kritisiert – nur auf lukrative Kernbereiche beschränkt. Das für den flächendeckenden Ausbau so dramatische Rosinenpicken wurde dem gegenüber bei den Wettbewerbern nur „selten identifiziert“. Auch die von den Wettbewerbern seit Monaten scharf kritisierte strategische „kurzfristige Reaktion“ auf Ausbauvorhaben anderer ausbauender Unternehmen ist nun eindeutig belegt: bei über der Hälfte der Fälle hat die Telekom kurzfristig ihren Ausbau angekündigt, bei den Wettbewerbern aber ebenso „in deutlich geringerem Umfang“ erkennbar. In circa 20 Prozent der von einem Telekom-Doppelausbau betroffenen Fälle gab es laut Bericht demzufolge einen vollständigen oder teilweisen Rückzug von Wettbewerbern. Die absolut einseitige Verdrängungstaktik der Telekom ist ebenso eindeutig belegt wie die extrem negativen Auswirkungen auf die weitere Investitionsbereitschaft und die Zukunft des Glasfaserausbaus.
Den eigentlichen Skandal liefert die Behörde aber gleich mit. Zwar sieht die BNetzA nach der Auswertung sehr wohl „Unterschiede“ bei der „wettbewerblichen Ausgangslage“ und dabei die “grundsätzliche Relevanz einer herausgehobenen Marktposition“ beim strategischen Überbau. Die Missbräuchlichkeit könne man allerdings aufgrund des nachträglich leider nur schwer zu rekonstruierenden „zeitlichen Ablaufs“ und der damit einhergehenden Frage „unternehmensstrategischen Motivationslage“ nicht vornehmen. Nachträglich sei der „zeitliche Ablauf der Ausbauplanung“ und damit die Frage eines strategischen Vorgehens oft nicht eindeutig zu rekonstruieren gewesen.
Schon vor Monaten hatte die Verbände BREKO und VATM angemahnt, dass ein „Monitoring“, das allein auf nachträglichen Meldungen beruht, höchst problematisch ist. Gemeinsam hatten sie die vom Bundeskartellamt zur Verhinderung von strategischem Überbau für erforderlich gehaltene Berichtspflicht im Falle des Joint Ventures von Telekom und EWE AG („Glasfaser Nordwest“) ebenso für das marktbeherrschende Unternehmen eingefordert. Diese greift schon für die Ausbauplanung und macht nachträglich leicht erkennbar, ob der Ausbau planmäßig oder zur nachträglichen Verdrängung anderer Investoren erfolgt. Nur so haben andere ausbauende Unternehmen Planungssicherheit für ihre Ausbauprojekte.
Statt aber zumindest die richtige Schlussfolgerung aus den eigenen Feststellungen zu ziehen und der Telekom eine deutlich verbesserte Berichtspflicht aufzuerlegen, setzt man weiter auf ein bürokratisches und völlig unzureichendes Monitoring Verfahren, mit dem weiter kostbare Zeit verloren und der Glasfaserausbau in unserem Lande ausgebremst wird.
Die Ampel-Koalition muss allen weiteren Verzögerungen endlich einen Riegel vorschieben, wenn sie auch nur teilweise ihre für 2030 versprochenen Ausbauziele noch erreichen will. Beim Ziel der Schaffung einer flächendeckenden digitalen Infrastruktur, auf die die gesamte digitale Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft baut, dürfen wir keinerlei vermeidbaren Rückschlag riskieren. Ein Scheitern mit Ansage können wir uns nicht erlauben, daher ist jetzt konsequentes Handeln statt der Fortsetzung dieser Hängepartie gefordert.“