VATM-Pressestatement zur BNetzA-Entscheidung zu Leerrohrentgelten

VATM-Pressestatement zur BNetzA-Entscheidung zu Leerrohrentgelten

Köln, 19.07.2024. Zur heute von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Entscheidung zu Leerrohrentgelten bezieht VATM Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer wie folgt Stellung:

„Mit ihrer jüngsten Entscheidung spielt die Bundesnetzagentur auf Risiko – und Leidtragender könnte erneut der Wettbewerb sein. Es ist völlig offen, ob der von der Regulierungsbehörde gewählte Weg die erwünschten Beschleunigungseffekte für den Glasfaserausbau erzielt. Das ist auch das Fazit der EU-Kommission in ihrer deutlichen Kritik an der Entscheidung der Behörde. Brüssel sieht eine ungerechtfertigte Überkompensation der Telekom und befürchtet negative Auswirkungen auf den Glasfaserausbau. Dort zieht man sogar in Erwägung, mit einem in den Mitgliedsstaaten gefürchteten Vertragsverletzungsverfahren zu überprüfen, ob der deutsche Weg mit dem EU-Recht vereinbar ist. Dies zeigt die Problematik der aktuellen Entscheidung.

Gerade zu diesem für den Glasfaserausbau sensiblen Zeitpunkt sind faire Leerrohrentgelte ein Muss, damit sich im Glasfasermarkt wettbewerbsorientierte Marktstrukturen für ausbauende Unternehmen und Diensteanbieter entwickeln können. Dabei ist die Öffnung des riesigen Leerrohrnetzes der den Breitbandmarkt beherrschenden Telekom seit vielen Jahren überfällig. Frankreich öffnete seine Leerrohre bereits im Jahr 2008 für den Wettbewerb, Spanien und Portugal in 2009. Der große Vorsprung unserer Nachbarn beim Glasfaserausbau ist bekannt. Auch die britische Regulierungsbehörde verkündete vor Kurzem, dass der Leerrohr-Zugang dort mittlerweile in großem Umfang von der Branche genutzt würde. Mangels eines zugehörigen Standardangebots der Telekom, das die kommerziellen Details enthält und erst noch von der Bundesnetzagentur genehmigt werden muss, wird der Zugang hierzulande nicht vor 2025 endgültig nutzbar sein. Die EU-Kommission ist auch hier gegenüber Deutschland sehr kritisch und moniert, dass durch langwierige Genehmigungsverfahren die Wettbewerbsfähigkeit alternativer Anbieter beeinträchtigt wird.

In Konsequenz erlebt die Branche aktuell in vielen Bereichen – im Privat- wie im Geschäftskundenmarkt -, dass alte Marktstrukturen wieder aufbrechen und die Marktmacht der Telekom zunimmt. Wo immer möglich, verweigert diese die notwendigen Kooperationen auf den Glasfaserinfrastrukturen der Wettbewerber und überbaut stattdessen mit der Absicht, die Wettbewerber zum Aufgeben zu zwingen.

Die Weigerung der Telekom, Open Access zu leben und auf den neuen Netzen der Wettbewerber Leitungen anzumieten sowie eine problematische „Regulierung light“ der Bundesnetzagentur, die auch von der Monopolkommission kritisiert wurde, sind fette Bremsklötze für den Glasfaserausbau in Deutschland. Dies und die völlige Abwesenheit von Planungssicherheit sind Gift für das Investitionsklima.

Wir fragen uns mit Sorge, wie lange sich die Bundesregierung diese Entwicklung noch ansehen will. Die Zukunft der Glasfaserversorgung braucht endlich eine wettbewerbsfokussierte Politik mit entsprechend starken Signalen aus Berlin.“