VATM-Pressestatement zur Festlegung des Regulierungsrahmen für Glasfaser NordWest und Glasfaser Plus durch die BNetzA

VATM-Pressestatement zur Festlegung des Regulierungsrahmen für Glasfaser NordWest und Glasfaser Plus durch die BNetzA

17.07.2024, Köln. Die Bundesnetzagentur hat heute in vier Regulierungsverfügungen die Regulierung für die Unternehmen Glasfaser NordWest GmbH und die Glasfaser Plus GmbH festgelegt. Damit wird der Rahmen, der bereits für die Glasfaserinfrastruktur der Telekom gilt, auf deren Glasfaserbeteiligungen erstreckt. VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer äußert sich dazu wie folgt:

„Besser spät als nie. Zwei Jahre hat sich die Regulierungsbehörde Zeit gelassen und den Markt auf ein starkes Signal pro Wettbewerb warten lassen. Wir begrüßen eine richtige Entscheidung der BNetzA, für die es allerhöchste Zeit wurde. Zugang zu elementaren Vorleistungen bei den verbundenen Unternehmen Glasfaser Nordwest und Glasfaser Plus, die effektive Nutzbarkeit von großflächig verfügbaren Kapazitäten in den Leerrohren sowie strenge Nichtdiskriminierungsverpflichtungen, die durch umfangreiche Monitoring- und Transparenzverpflichtungen abgesichert werden, sind zur Aufrechterhaltung des unter Druck stehenden Wettbewerbs einer weiter ihre Marktmacht ausspielenden Telekom ungemein wichtig.

Wir brauchen jetzt einen Regulierungsrahmen, der anderen Netzbetreibern einen Wettstreit mit der Telekom auf Augenhöhe erlaubt. Der VATM hat so schon seit Jahren die Nutzbarmachung freier Leerrohrkapazitäten der Telekom eingefordert. Deutschland wäre ein gutes Stück weiter beim Glasfaserausbau, wenn dieser Hebel deutlich früher reguliert worden wäre. Statt über das Gigabit-Grundbuch wäre eine Öffnung der IT-Systeme (Megaplan) der Telekom im Wege einer dem Grundsatz des sogenannten Equivalence of Input (EoI)-Prinzips folgenden Nichtdiskriminierungsvorgabe besser gerecht geworden. Bei EoI muss das verpflichtete Unternehmen dieselben Einkaufskonditionen und Bedingungen anbieten, wie es dies bei seinem Eigenvertrieb macht.

Diese Forderung ist aktueller denn je, zumal der von der Beschlusskammer mit den ursprünglichen Regulierungsverfügungen gegenüber der Telekom gewählte Ansatz einer nur noch eingeschränkten Regulierung (sog. Regulierung „light“) im Glasfaserbereich bislang hinter den Erwartungen zurückbleibt und sich angesichts der Marktentwicklung als zunehmend unzureichend erweist. Insofern hätte die BNetzA die verstrichene Zeit nutzen sollen, um eine effektivere Preis-Kosten-Scheren-Kontrolle (PKS, ERT) und eine bessere Umsetzung der Equivalence of Input (EoI)-Verpflichtungen durch die Telekom in Angriff zu nehmen.

Die Wirksamkeit der nun vorgesehenen Regulierungsverpflichtungen darf allerdings nun nicht durch Übergangsfristen weiter verzögert werden. Ein solches Entgegenkommen wäre zwei Jahre nach Veröffentlichung der nun auch für die verbundenen Unternehmen maßgeblichen Regulierungsverpflichtungen gegenüber der Telekom unsachgemäß und nicht mehr nachvollziehbar.

Wir erwarten, dass die BNetzA auch für die Zukunft die notwendigen regulatorischen Rahmenbedingungen für den Zugang zu den neu entstehenden Glasfaserinfrastrukturen der Telekom und verbundener Unternehmen schaffen und aufgrund der zutage tretenden Marktbeeinträchtigungen anpassen wird. Der Glasfaserausbau in Deutschland wird mittelfristig nur durch Kooperationen und Open Access auf den Netzen vorankommen. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn sich die Telekom in ein solches Marktbild einfügt und das Verhindern des Wettbewerbs einstellt sowie durch aktiven Wholebuy auf den Netzen der Wettbewerber mit fairen Einkaufskooperationen ersetzt.“