18 Sep VATM: Reform des Wohnungseigentumsgesetzes hilft dem Gigabit-Ausbau – aber Nachbesserung für Mieter erforderlich
Köln, 18.09.2020. Der VATM begrüßt grundsätzlich die gestrige Verabschiedung der Reform des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) durch den Deutschen Bundestag. „Es ist gelungen, neben der eigentlichen Zielsetzung – der Förderung der Elektromobilität – nun auch den Ausbau und Anschluss mit Glasfaser- bzw. Gigabit-Netzen leichter durchzusetzen“, so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Konkret sieht das Gesetz vor, dass Eigentümer nicht mehr von der Zustimmung der gesamten Eigentümergemeinschaft abhängig sind, um den Anschluss des Hauses an die neuen Netze zu erreichen.
Dennoch ist aus Sicht des Verbandes eine wichtige Chance verpasst worden. „Weitergehende Rechte auch für die Mieter eines Hauses wären wie bei Ladesäulen extrem wichtig gewesen, um die Digitalisierung bedarfsgerecht voranzutreiben. Dies wird zwar vom Bundesrat unterstützt, aber von der Bundesregierung nach wie vor abgelehnt“, so Grützner. Der Verweis der Bundesregierung auf bereits bestehende Regelungen mache aus Sicht des VATM keinen Sinn, denn diese bieten gerade nicht den betroffenen Mietern selbst eigene Rechte auf den Anschluss eines Hauses, wenn die Bagger in der Straße sind.
„Wir finden es sehr bedauerlich, dass der Bundestag heute keine eigenen Mieterrechte auch gegenüber dem Hauseigentümer beschlossen hat wie bei Stromanschlüssen für E-Autos. Das hätte sicher einen noch deutlicheren Schub zu Gunsten höherer Anschlusszahlen für Glasfaser zur Folge. Daher hat sich auch der Bundesrat im Rahmen seiner Stellungnahme für eine solche Regelung ausgesprochen“, sagt Uwe Nickl (Foto), VATM-Präsidiumsmitglied und CEO der Deutsche Glasfaser Unternehmensgruppe: „Kommt diese Verbesserung in diesem Gesetz nicht, dann muss eine entsprechende Aufnahme im Rahmen der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes erfolgen.“